ALG2 - Tarifvertrag ablehnen?

9 Antworten

Ist es möglich die Angebote vom Jobcenter welche nur aus Leihfirmen bestehen wegen einem Tarifvertrag abzulehnen ?

Was wird denn durch Tarifverträge "ausgehebelt"? Viele AN sind froh, wenn ein Tarifvertrag gilt da die Bedingungen i.d.R. besser sind als ohne Tarifvertrag.

Ich suche halt nur Arbeit wo ich einen festen Einsatzort habe und dazu alle geleisteten Stunden ohne Zeitkonto direkt mit ausgezahlt bekomme.

Viele Firmen die keine Zeitarbeitsfirmen sind haben auch Zeitkonten. Da muss man auch erst eine gewisse Anzahl Stunden "sammeln", bevor ausgezahlt wird. In manchen Firmen gibt es überhaupt keine Auszahlung, hier ist der Freizeitausgleich vereinbart.

Ich habe schon viele Arbeitsverträge von Zeitarbeitsfirmen gesehen und kann Dir sagen, dass die AN ohne Anwendung eines Tarifvertrags um einiges schlechter dastehen.

Willst Du lieber ALG2 bekommen als arbeiten gehen und schiebst die Anwendung eines Tarifvertrags als Ablehnungsgrund vor?

Davon mal abgesehen ist Zeitarbeit für viele AN die Gelegenheit sich im Entleihbetrieb zu beweisen und nach einigen Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Wir haben sehr viele ehemalige Zeitarbeiter bei uns im Betrieb.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TarantelTM 
Fragesteller
 30.03.2022, 04:38

Durch die verschiedenen Tarifverträge wird die Gleichstellung ausgehebelt.
Es geht um folgendes:
"Der Equal Pay Grundsatz ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Leiharbeitnehmer sollen nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer (gesetzliches Equal Pay) bzw. nach 15 Monaten (tarifliches Equal Pay) ein gleichwertiges Arbeitsentgelt erhalten wie Stammmitarbeiter."
Eigentlich gilt aber:
"Theo­re­tisch ha­ben Leih­ar­beit­neh­mer be­reits ab dem ers­ten Tag der Über­las­sung an ei­nen Ent­lei­her das Recht auf glei­che Be­zah­lung ("equal pay") und auch an­sons­ten glei­che Be­hand­lung ("equal tre­at­ment") wie ver­gleich­ba­re Stamm­kräfte des Ent­lei­hers. Die­ses Recht ist in § 8 Abs.1 AÜG fest­ge­schrie­ben."
Leider umgehen sie es:
"Seit dem 01.01.2004 ist es al­ler­dings zulässig, von dem Grund­satz der Gleich­stel­lung zu Un­guns­ten der Leih­ar­beit­neh­mer ab­zu­wei­chen, falls der Ver­lei­her sei­nen Leih­ar­beit­neh­mer nach ei­nem Ta­rif­ver­trag be­zahlt."

Der Tariflohn ist der Lohn, der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Er wird im Tarifvertrag festgeschrieben und bezeichnet das Mindestgehalt, das ein Arbeitnehmer, angepasst an seine beruflichen Qualifikationen, mindestens erwarten kann.

Du schreibst:

Wenn ich 160h gearbeitet hab will ich davon auch alle ausbezahlt bekommen.

Du bekommst also für geleistete Arbeit nicht den vereinbarten Lohn?

Kaum vorstellbar bei einem Tarifvertrag. Wenn dem so ist, solltest du dich an die Gewerkschaft wenden. Die regeln das sofort.

Du schreibst:

Ist es möglich die Angebote vom Jobcenter welche nur aus Leihfirmen bestehen wegen einem Tarifvertrag abzulehnen ?

Für den Bezieher von Sozialleistungen besteht eine Mitwirkungspflicht, seine Situation zu ändern.

Da musst du ggf. auch Jobs machen, die dir nicht so sehr gefallen. Das betrifft jedoch auch viele andere Arbeitnehmer, die durch ihre Sozialabgaben Hartz IV finanzieren.

Selbstverständlich brauchst du dich nicht über den Tisch ziehen lassen. Sind deine Vorwürfe begründet, wird auch das Jobcenter dich nicht zwingen dort weiter beschäftigt zu sein.

Allerdings kannst du dem Arbeitgeber nicht bereits im Vorfeld unterstellen, dich betrügen zu wollen.

Du schreibst:

Ich unterschreibe gerne normale Verträge aber einen Tarifvertrag der Teile vom AÜG aushebelt werde ich nicht mehr unterschreiben.

Das Recht dazu hast du natürlich. Aber offensichtlich hat das bis jetzt noch nicht funktioniert.

Ich kann dich durchaus verstehen. Obwohl Zeitarbeitsfirmen schon lange nicht mehr das sind, was sie noch vor 20 Jahren waren.

Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass andere den Job machen und deinen Unterhalt finanzieren, bist du etwas nach deinen Vorstellungen gefunden hast.

Außerdem kannst du recht schnell einen Anspruch auf ALG1 erwerben.

Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmer selbst eingezahlt haben.

Dafür musst du in den letzten 30 Monaten lediglich 12 Monate gearbeitet haben. Dabei können zudem mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

Also alles in allem doch eine überschaubare Sache - oder?

Du kannst alles ablehnen, dann wird das Jobcenter allerdings Zahlungen an Dich ablehnen. Du bist nicht in der Position, um Forderungen zu stellen.

Das darfst du gerne ablehnen, wenn du mit einer Reduzierung deines Geldes leben kannst. Ansonsten steht es dir gerne frei, dir selbstständig einen Job zu suchen und nicht auf Angebote vom Jobcenter zu warten. Es sollte doch klar sein, dass es dort nur Jobs gibt, die keiner haben will. Da kann man nicht wählerisch sein.

Ich arbeite seit nun fast 4 Jahren als Leiharbeiter.

im Prinzip bekomme ich alle Stunden ausgezahlt. 151,67 Std sofort und der Rest geht aufs AZK bis dieses auf 150 Std gefüllt ist.

aber um deine Frage zu beantworten , wenn du gern weniger Geld vom Jobcenter erhalten möchtest dann lehne eben eine mögliche Arbeitsgelegenheit ab.

TarantelTM 
Fragesteller
 30.03.2022, 04:43

Es geht darum das ich bis mitte letzten jahres noch festangestellt war und mir alle überstunden und co sofort ausgezahlt wurden.
es war auch kein problem an irgendeinen tag im Monat einen Abschlag per Echtzeitüberweisung zu erhalten.
Leihfirmen tun sich damit immer schwer und wollen die Stunden lieber rechtswidrig für Auftragsflauten missbrauchen.
Rein rechtlich dürfen sie im Monat nur 2 Arbeitstage bei sowas abziehen und sie dürfen das Konto niemals selbst ins Minus fahren.
Doch machen sie es gern weil 90% der Leiharbeiter kp haben was sie dürfen und was nicht.
Will einfach aus diesem Kreis der verarsche raus bleiben.
Hab schon über 5 Jahre Leiharbeit hinter mir.
Immer wars so das ich kurz vorm Tariflichen Equalpay war und wurde von der Leihbude abgezogen weil die sparen wollen oder weil der Betrieb die Löhne nicht offenlegen wollte.