Betriebsprüfung was wird geprüft?

7 Antworten

Die haken in jedem Falle nach. Und wenn Du Mitarbeiter in Deiner Firma hast, dann solltest Du sie bitten, möglichst wenig zu reden und auch nur dann wenn sie was gefragt werden. Es werden Rechnungen, Lieferscheine, Löhne, Bewirtungskosten etc. geprüft.

Was geprüft wird, steht in der Prüfungsanordnung. Da wird wohl stehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer 2008-2010 oder so.

Was ganz genau da geprüft wird, entscheidet der Prüfer vor Ort.

Wenn die Rechnungsnummern nicht fortlaufend sind, dann wirst Du erklären müssen, warum diese nicht fortlaufend sind.

Wenn ein zweites Geschäftskonto da ist, dass nicht erfasst ist, wirst Du erklärem müssen, warum das nicht erfasst ist.

Natürlich wollen die auch die ausgehenden Rechnungen sehen und Gründe für nicht fortlaufende Rechnungsnummern hören. Ob du nicht doch mit deinem Steuerberater reden solltest, musst du selbst wissen - das kann dir keiner abnehmen.

Hallo , wenn der geringste Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht >> prüfen die Alles . Mit Alles meine ich nicht nur die Konten . Kann passieren , daß sie einen Hausbesuch und alle Ordner -- auch privat beschlagnahmen ...

Da man die ja nie wieder los wird , wenn sie erst mal Verdacht geschöpft haben , sollte man Alles angeben -- auch zweite Konten . Es mag Leute geben , die nie auf gefallen sind , aber die haben ganz einfach Glück gehabt . Die Wenigsten haben so viel Ahnung , daß sie Finanzbeamte an der Nase rum führen können .


geprüft wird >> Überprüft wird z.B. die korrekte Versteuerung von

* Abfindungen
* Aufmerksamkeiten
* Aufwandsentschädigungen
* Auslagenersatz
* Auslösungen
* Beihilfen
* Berufskleidung
* Betriebsveranstaltungen
* Darlehen
* Deputaten
* Direktversicherungen
* Fahrtkostenersatz
* Fehlgeldentschädigungen
* Firmenwagen
* Geburts-, Heirats- und Sterbebeihilfen
* Gratifikationen
* Gruppenunfallversicherungen
* Heimarbeiterzuschlägen
* Jubiläumsgeschenken
* Mahlzeiten
* Mehrarbeitszuschlägen
* Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
* Pensionskassenbeiträgen
* Provisionen
* Rabatten
* Reisekostenersatz
* Sammelbeförderungen
* Tantiemen
* Umzugs kosten, Unterkunft und Verpflegung
* Urlaubsgeldern
* vermögenswirksamen Leistungen
* Weihnachtsgeld
* Werkzeuggeld

Trinkgelder

Falls Ihre Mitarbeiter regelmäßig Trinkgelder bekommen, wird überprüft, ob Sie die Lohnsteuer für diese Trinkgelder einbehalten und abgeführt haben, soweit sie den Freibetrag übersteigen.http://www.mobapo.net/betriebspruefung/wenn-das-finanzamt-prueft.html auch sonst ist der Link hilfreich , wenn man das noch nie gemacht hat .

Dann kommt es auf die Art des Betriebes an und auf die Form , was geprüft wird . Nur die Konten oder Alles .

Wenn die Rechnungsnummern nicht fortlaufend sind -- fängt der Steuerprüfer mit Sicherheit an zu suchen .

Oder wenn das nicht zusammen paßt > keine Einnahmen -- dafür aber jede Menge Ausgaben . Oder wenn der Beikauf z.B Senf höher ist wie die Hauptsache - die Würstchen . Der Finanzbeamte errechnet dem z.B Imbissinhaber an Hand des einkauften Senfts -- wieviel Würstchen der verkauft hat .

Die sind alles andere wie dumm --- mt allen Wassern gewaschen > deswegen läßt man es besser ....

Tja - für eine Selbstanzeige ist es zu spät (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO). Aber auf die Idee wärst du wahrscheinlich auch gar nicht gekommen, jedenfalls liest sich deine Fragestellung eher so, als ob du weiter verheimlichen willst, was du bisher verheimlicht hast.

Ich finde das nicht nur unklug, es ist zudem eine Straftat. Und deswegen kann ich dir im Gegenteil nur raten, alles offenzulegen und dadurch wenigstens Kooperativität bei der Aufklärung zu beweisen. Zwar bist du grundsätzlich berechtigt, im strafrechtlichen Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu allem zu schweigen und musst überhaupt nichts sagen, was dich selbst belastet. Dafür gibt es aber im Besteuerungsverfahren ein solches Schweigerecht nicht und du bist dort zu umfassender Mitwirkung und Sachaufklärung verpflichtet. Es nützt dir dann strafrechtlich gar nichts, dich auf dein strafrechtliches Schweigerecht zu berufen, wenn du durch die Ausübung dieses strafrechtlichen Schweigerechts deine steuerrechtliche Mitwirkungspflicht verletzt. Wegen dieser Verletzung würde dir dann nämlich der Prozess gemacht.