Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – rückwirkend?

1 Antwort

Du musst unterscheiden zwischen der euBP und der Pflicht der Führung digitaler Lohnunterlagen. Die euBP ist ein „Modul“ im Abrechnungsprogramm, dass die Lohnunterlagen - Abrechnungen, Beitragsnachweise, UV etc. - elektronisch an die Rentenversicherungsträger übermittelt. Hattest du bislang kein Programm, das die euBP unterstützt, musst du ab 2023 bzw. 2026 ein solches Nutzen bzw. die Anbieter der Programme, die das noch nicht können - wie z.B. SAP - müssen das implementieren. Das gilt aber dann auch erst für die Abrechnungen ab 2023 bzw. 2026 - es sei denn, das Programm kann das dann auch für zurückliegende Zeiträume.

Die Pflicht zur Führung digitalisierter betrifft die Entgeltunterlagen außerhalb der Lohnabrechnung, wie Anträge, Immatrikulationsbescheinigungen, Stundenzettel etc.. Die werden dann außerhalb des Lohnprogramms übermittelt, das gilt dann auch ab 2023 bzw. 2026, aber nicht für zurückliegende Zeiten.