Sorge vor einer Betriebsprüfung?
Gerade in Handwerksbetrieben ist verstärkt festzustellen, dass die Betriebsprüfer anhand von Kalkulationen Ihr Unternehmensergebnis "künstlich" hochrechnen und von Ihnen entsprechende Mehrsteuern auf nicht ausgewiesene Umsätze fordern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Betriebsprüfer seinem Dienstherrn aufgrund interner Anweisungen entsprechende "Mehrergebnisse" zu liefern hat. Die Folgen für den Unternehmer sind oft fatal. Der Prüfer schreckt in der Regel auch nicht davor zurück Ihr Unternehmen wirtschaftlich "kaputt" zu prüfen.
Diese Problematik besteht bereits seit mehreren Jahren. Nur dem einzelnen Kleinunternehmer geht irgendwann die finanzielle Luft aus und er ergibt sich seinem finanziellen Schicksal (Pfändung, Insolvenz usw.). Oft geht das Finanzamt dann leer aus, da die Steuerschulden nicht mehr bei dem Unternehmer beigetrieben werden können. Aber den Betriebsprüfer stört es nicht, da er sich sein steuerliches Mehrergebnis bereits durch seinen Betriebsprüfungsbericht "verdient" hat. Ob Sie die Steuernachzahlungen aufgrund eines folgenden Rechtsbehelfs- und/oder Finanzgerichtsverfahrens haben reduzieren können, hat keinen Einfluss mehr auf seine Statistik. Auch ist nicht von Belang, ob das Finanzamt die geforderten Steuernachzahlungen bei Ihnen überhaupt realisieren kann. Was hilft es, wenn das Finanzamt hohe Steuernachzahlungen aufgrund der Annahmen/Vermutungen eines mehrergebnisorientierten Betriebsprüfers bei Ihnen abrufen will, Sie aber nicht über entsprechende Vermögenswerte / Geldmittel verfügen.
Auch wird in der Regel nicht beachtet, dass nicht alle Handwerksbetriebe eine optimale Auslastung hinsichtlich ihrer Auftragslage haben.
Aufgrund der vereinfacht vorgenommen Betriebsprüfungskalkulation wird oft vorgetragen, dass die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter oder Ihre eigenen Arbeitsstunden sich in Ausgangsrechnungen niedergeschlagen haben müssten.
Ergeben sich Differenzen zwischen dem von dem Betriebsprüfer ermittelten jährlichen Produktivstunden (mit Blick auf sein Mehrergebnis!) und den von Ihnen gegenüber Ihren Kunden abgerechneten Stunden, so geraten Sie schnell in Erklärungs- und Nachweisnot.
Können Sie die unproduktiven Stunden nicht plausibel nachweisen, so unterstellt Ihnen der Betriebsprüfer, dass Sie geleistete Stunden nicht in Form einer ordnungsgemäßen Rechnung abgerechnet, sondern diese vielmehr am Fiskus vorbei "schwarz" vereinnahmt haben. Dies kann schnell zu erheblichen Steuernachforderungen für Sie führen, da sich die Betriebsprüfung in der Regel auf drei Jahre erstreckt.
Erbringen Sie aufgrund Ihrer Serviceorientierung Ihrem Kunden gegenüber tatsächlich "unentgeltliche Stunden", so kann Ihnen dies schnell nachteilig durch die Betriebsprüfung ausgelegt werden.
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