Betriebsleiter einstellen ohne Vergütung?

4 Antworten

Nein, da ein Meister haftet, muß er auch einen Betrag X daf[r erhalten.

Das wird so nicht gehen.
Ein Meister muss dem Betrieb auch zur Verfügung stehen.
Wenn jemand keinen Lohn erhält wird man Dir unterstellen, dass der Meister nicht die von ihm zu erbringenden Tätigkeiten leistet und nur "zum Schein" als Konzessionträger fungiert. Dies ist nicht erlaubt.

Es geht höchstens, indem der Betriebsleiter selbst unternehmerisch tätig ist, d.h. mit dem Gewinn entlohnt wird.

Er könnten z.B. den Betrieb pachten gegen einen Pachtvertrag.

Im schlimmsten Falle haftet ein Meister für Arbeiten, welche er als ordnungsgemäß abgesegnet hat.

Entweder weiß der Typ das nicht oder er ist einfach nur naiv.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß ein Angestelltenverhältnis ohne Vergütung kein Angestelltenverhältnis ist und im Zweifelsfalle nichtig sein könnte.

Laß Dich lieber von einem Juristen beraten.