In wie weit wird das Gehalt meiner Freundin auf Hartz 4 angerechnet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im ersten Jahr des Zusammenlebens darf das Jobcenter bei euch als Unverheirateten nur dann eine BG unterstellen, wenn ihr ein (gemeinsames) Kind im Haushalt versorgt oder ihr Einkommen und Vermögen des jeweils anderen verfügen könnt. Solange ihr also getrennte Kasse macht, seid ihr selbst dann keine BG, wenn ihr wie ein Ehepaar zusammen wohnt. Ihr bildet eine Zweckgemeinschaft, deren Zweck das Ausprobieren der Beziehung ist.
Keine BG bedeutet: du erhältst vollen Regelsatz + ggf. kopfanteilige Miete, deine Freundin muss nichts offenlegen, da sie dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.
Nach einem Jahr ändert sich im Prinzip daran nichts, außer dass ihr nun belegen müsst, dass ihr keine BG seid (im ersten Jahr ist das Jobcenter in der Nachweispflicht); ist auch möglich ...

Nicht aber wenn man zusammen zieht wenn man schon ALG 2 erhält.

Wenn man während einer Beziehung arbeitslos wird, sieht die Sache anders aus.

@kieljo

Auch dann ist es nicht automatisch eine BG! Aber wenn ihr unbedingt wollt... dann lasst es eben zu!

@kieljo

Wenn man während einer Beziehung arbeitslos wird, sieht die Sache anders aus.

Beziehung ist kein Begriff des SGB II

Es gibt sozuagen Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft auf der einen Seite und alles andere auf der andere.
Und alles andere ist nur dann eine BG, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die darauf schließen lassen, dass man eine sog. Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bildet.
Ein etwaiger Alg2-Bezug gehört explizit nicht dazu, da er über den Einstehenswillen nicht das geringste aussagt.

Ihr solltet noch nicht zusammen ziehen. Das ist der einfache Weg. Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen / Vermögen wird mit berücksichtigt.

Wenn es aber problemlos möglich wäre in einer gemeinsamen Wohnung getrennt zu leben, also eine Wohngemeinschaft bildet, sieht es anders aus. Dieser Weg ist aber nicht so einfach umzusetzen. Das wird auch überall anders gehandhabt. Sie gehen erst mal bei Männlein und Weiblein von einem Paar aus.

Vielleicht findest du hier noch etwas:

www.gegen-hartz.de

Gut Gut DAS habe ich bis jetzt ja verstanden. Aber was wird geschehen wenn wir eine " Bedarfsgemeinschaft " anmelden würden? Wird bei Ihrem einkommen in dieser Höhe dann die Zahlungen gestoppt? Oder hab ich dann nur 100 € weniger von der Arge zu erwarten??? DAS ist des Puddels Kern .....dennoch Danke an alle Ratgeber bis jetzt :)

ACHTUNG! Ihr seid nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft wenn ihr zusammenzieht. Lasst Euch bloss nicht gleich aufs Glatteis führen.

Lies die Antwort von Virtualself! Und auch NACH diesem Jahr gibt es den steinigen Weg über Klage, dass ihr nicht füreinander einstehen müsst. Laut Grundrecht können das NUR die betroffenen Personen selbst entscheiden und nicht das Jobcenter! Das ganze nennt sich "Einstandswillen" Informiert Euch mal auf Seiten auserhalb der ARGE-Rechtsverdreher

Zum "warmlesen"

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner32113.php

danach geh auf Hartz.info oder gib bei Google" gegen Hartz Einstandswillen" ein, Da findest Du einige richtig gute Tips wie ihr diesen BG-Mist umgehen könnt.

Da ich selbst mal in dieser Lage war und weiss was da auf den Ämtern gespielt wird, rate ich jedem sich zu wehren. Ich kenne auch viele Fälle, bei denen die Widersprüche bzw. Klagen mittlerweile glatt durchgingen. Natürlich wird das hier im Netz nicht groß veröffentlicht. Es HILFT ja den Bedürftigen!!!

In vielen Jobcenter fasst man das Thema BG im ersten Jahr bei Unverheirateten überhaupt nicht an, solange kein gemeinsames Kind im Spiel ist oder die Antragsteller sich ausgesprochen dämlich verhalten, weil sich eine BG faktisch kaum nachweisen lässt. Macht nur Arbeit und bringt nichts.

Wenn Ihr zusammen lebt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Und da wird das Einkommen Deiner Freundin mit herangezogen.

http://www.arbeits-los.de/

Danke, das es angerechnet wird dachte ich mir schon aber in wie weit, wird alles angerechnet, könnte das am ende bedeuten das wir nur von ihrem Geld leben müßten oder wie genau ist das ??

@Rapha01

ja, das Einkommen wird komplett angerechnet. Euren Bedarf kannst Du über den Link in meiner Antwort u.a. ermitteln.

@helrich

Nein! Es gibt Möglichkeiten, das im ersten Jahr komplett zu verhindern! Ihr müsst nicht finanziell nicht füreinander einstehen.

Du meinst doch, wenn Du ALGII kriegst und sie arbeitet, gell? Das Nette ist schon mal.. sie wollen das BRUTTO vom Partner in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft wissen. Mein Liebster kriegt brutto ca. ~1800.. und schon waren wir außen vor. Sparbücher etc vom Partner weiss ich nicht.. ich weiss nur, dass man selber als Beantragender alles offenlegen muss, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos.

ich gebs zu.. ich hab damals aufm Amt nachgefragt und dann gedacht, ich hab keinen Bock, immer so zu tun, als ob ich nicht mit diesem Mann zusammen bin..

du meinst mit außen vor....kein weiterer bezug von alg 2, bei einem brutto einkommen, meiner lebensgefährtin in einer bedarfsgemeinschaft, von brutto 1800 € ? Hab ich das so richtig verstanden ja?

@Rapha01

Ihr müsst auch nicht so tun als seid ihr nicht zusammen... Das ist Quatsch! Ihr müsst lediglich belegen,dass ihr NICHT finanziell füreinander einsteht! Kosten wie Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon usw. SAUBER trennen! Bitte Antworten von Virtualself und mir lesen!!! Die Links nicht vergessen, da steht alles drin!