Aktiendepot eröffnen in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz

2 Antworten

  • Auch in der Privatinsollvenz geht es doch wohl vorrangig darum den Gläubigern wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zu erstatten.

  • Du weißt ganz genau, dass du jeglich Art von Einkommen, Schenkungen oder anderes Vermögen angeben musst.

  • Habe mal deine anderen Fragen gelesen und erspare mir weitere Kommentare

  • Aber man muss erstmal auf die Idee kommen ein Aktiendepot in eine P-Konto umwandeln zu wollen.

Wenn du Erfahrung mit Aktien hättest hättest du auch Erfolg und würdest den Gläubigern nicht zig Tausende von Euro schulden.

Diese Überheblichkeit ist doch schon ein Widerspruch in sich, oder?

jfsg62 
Fragesteller
 24.10.2014, 13:13

das geblubere können sie sich sparen wenn sie nicht den hintergrund kennen. somit hilft diese antwort nicht und ist vollkommen überflüssig. die aktien die ich in meinem alten depot hatte sind schon dem TH zugefallen. ausserdem ging es garnicht darum aus dem aktiendepot ein p-konto zu machen auch einfache texte sollte man verstehen. das ist mein kurzer Kommentar zur Antwort. Ein danke ist in diesem Fall der sinnlosen Mühe wohl überflüssig.

DwarfEnt  02.11.2014, 18:47

Hallo, also erstmal unterstellen Sie dem Fragesteller, dass er im Rahmen des Insolvenzverfahrens Geld unterschlagen hat. Ich kann das in keinem Satz erkennen, den der Fragesteller gepostet hat. Außerdem hat er nirgends geschrieben, dass er ein Aktienkonto in ein P-Konto umwandeln will. Hätten Sie eine blasse Ahnung von einer Privatinsolvenz, dann würden Sie auch wissen, dass man in der Wohlverhaltensphase kein P-Konto mehr braucht.

Zusammengefasst finde ich es schade, dass ein Ratgeber-Portal von Menschen wie Ihnen dazu genutzt wird, fragliche Lebensweisheiten von sich zu geben, ohne die Hintergründe und Lebensumstände des Fragestellers zu kennen.

Ihr Gold-Status zeigt, dass Sie aber offensichtlich keine andere Beschäftigung haben.

Weiterhin viel Erfolg in diesem Portal.

Hallo, in der Wohlverhaltensphase kannst Du mit dem pfändungsfreien Einkommen erstmal machen, was Du möchtest. Somit spricht auch nichts dagegen, dass Du ein Aktiendepot anlegst und mit Aktien spekulierst.

Auch müssen die Gewinne weder gemeldet noch abgeführt werden. http://www.frag-einen-anwalt.de/Insolvenzrecht-Wohlverhaltensphase---f261466.html

Damit viel Spass mit dem Depot.