Unbezahlter Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein Arbeitgeber Dir keinen bezahlten Urlaub gewährt, weil Du z.B. noch keinen ausreichenden Urlaubsanspruch hast, dann muss er Dich beschäftigen.

Tut er das nicht, gerät er in Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Beschäftigt er Dich nicht, muss er Dich trotzdem so bezahlen, als wenn Du beschäftigt worden wärst und Du musst diese Zeit auch nicht nacharbeiten.

Siehe dazu zu.B. http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-zwischen-den-jahren-zwangsweise-in-urlaub-gesch_218_78196.html (dor auch noch weitere Informationen):

Soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die noch keinen Urlaubsanspruch haben, während der Betriebsferien keinen bezahlten Erholungsurlaub erteilt, muss er sie beschäftigen, jedenfalls aber den Lohnausfall vergüten [...].

So weit die Theorie, denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei unterschiedliche Dinge - vor allem dann, wenn man (wie Du) noch in der Probezeit ist und sich "nichts erlauben darf".

fx8350 
Fragesteller
 23.11.2014, 18:57

Danke. Ich hatte so etwas im Hinterkopf. Und ja, Probezeit habe ich natürlich, also muss ich das so stehen lassen. Allerdings muss ich dann meine Beurteilung der ZAF gegenüber revidieren, denn bisher gab es nie etwas zu beanstanden.

Dass ich diese Betriebsferien des Einsatzortes nun quasi "aus eigener Tasche" bezahlen soll, ist zwar dann nicht fair, aber letztendlich kann ich dagegen auch nichts machen, außer ich riskiere eine Kündigung.

Familiengerd  23.11.2014, 21:39
@fx8350

Leider ist das so.

Sollten sich aber aus dieser Situation für den Fall, dass Du das Arbeitsverhältnis dort - auch welchem Grund auch immer - nicht fortsetzt, Forderungen Deinerseits an den Arbeitgeber ergeben, kannst Du sie, sofern keine Ausschlussfristen dem entgegen, stehen bis zu 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden oder fällig war, geltend machen (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist").

Ausschlussfristen, nach denen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, betragen tarifvertraglich mindestens 1 Monat, arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate.

fx8350 
Fragesteller
 27.11.2014, 18:51
@Familiengerd

Jetzt kommt es aber doch noch knüppeldick: Für Leiharbeiter ist der letzte Tag schon am 19.12.2014 und der erste Tag erst am 06.01.2015.

Das sind also keine 5 Urlaubstage mehr, sondern gleich 8, die ich auf eigene Kappe nehmen müsste. Dies ist dann doch zuviel. Denn im Nächsten Jahre hat die Firma, wo ich eingesetzt bin, insgesamt ganze 9 Urlaubstage für Betriebsurlaub festgelegt (Brückentage plus vier Tage, da in einer Woche das System umgestellt wird und zwischen Weihnachten und Neujahr 2015).

Ich habe der Leihfirma "angeboten", dass sie die 4 neu hinzugekommenen Tage im Dezember a) übernehmen oder b) mich woanders einsetzen in der gesamten Zeit.

Sollten die sich dagegen stellen, habe ich darum gebeten, dass sie mir das begründen und auf welcher Grundlage das beruht. Wenn sie mir dann kündigen wollen, dann nehme ich das hin - aber 8 Tage unbezahlten Urlaub oder regulären Urlaub nur für den Übergang 2014/2015 plus die 9 Tage für 2015 sind 17 Tage Urlaub - und ich habe nur 24 in 2015.

fx8350 
Fragesteller
 27.11.2014, 18:57
@fx8350

Ups, sind im Dezember "nur" zwei Tage hinzugekommen und einer im Januar. Habe denen nun falsch geschrieben, aber dennoch kann ich das nicht machen.

Ich frage mich, warum die mir das nicht bereits bei Unterzeichnung gesagt haben, hätte das dann nicht angenommen, da ich denen eh schon entgegen gekommen bin. Und die mussten das doch schon wissen...

Familiengerd  27.11.2014, 20:44
@fx8350
Brückentage plus vier Tage, da in einer Woche das System umgestellt wird und zwischen Weihnachten und Neujahr 2015

Weder bist Du verpflichtet, an den Brückentagen zwangsweise Urlaub zu nehmen, noch dann, wenn bei einer "Systemumstellung" nicht gearbeitet werden kann; dieser letzte Fall fällt unter die in meiner ersten Antwort schon erwähnte Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko.

Noch einmal: Bei dem in Deinem Fall erwähnten "Betriebsurlaub" bist Du nicht verpflichtet - da Du noch keinen ausreichenden Urlaubsanspruch hast -, unbezahlten Urlaub oder (unerlaubterweise) Urlaub im Vorgriff auf den nächstjährigen Urlaubsanspruch zu nehmen!

fx8350 
Fragesteller
 28.11.2014, 15:25
@Familiengerd

So. Schriftlich konnte mir der Arbeitgeber nun keine Stellungnahme geben und hat mich gebeten, am nächsten Freitag in der Firma reinzuschauen (nach Feierabend). Ich habe auch gesehen, dass ich mit meinem "Entgegenkommen" und wenn ich diese Betriebsferientage nächstes Jahr so hinnehmen würde, nicht einmal ausreichend Urlaubstage hätte, um wenigstens 2 Wochen Erholungsurlaub am Stück zu machen. Wow.

fx8350 
Fragesteller
 28.11.2014, 15:50
@Familiengerd

Hi, also das mit der Systemumstellung und den Brückentagen ist ja in dem Betrieb, in dem ich eingesetzt bin - und das ist so durch den Betriebsrat gegangen.

Familiengerd  28.11.2014, 16:42
@fx8350
Systemumstellung

Das braucht Dich nicht zu interessieren!

Den Beschäftigungsanspruch hast Du gegenüber Deinem Arbeitgeber - und das ist die Zeitarbeitsfirma!

fx8350 
Fragesteller
 28.11.2014, 19:16
@Familiengerd

Puh. Das wird alles schwer durchzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mir da entgegen kommen. Aber wenn da so vieles im Argen ist, dann ist die Firma auch nicht seriös genug in meinen Augen.

Familiengerd  28.11.2014, 19:25
@fx8350

Es ist leider immer das Problem, dass es einen elementaren Unterschied gibt zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen"! Und es ist leider so, dass viele Arbeitgeber erst durch das Recht selbst und die Gerichte, die es durchsetzen, dazu gezwungen werden müssen, sich auch rechtskonform zu verhalten - sie tun es nicht aus Einsicht!:-((

Dein Arbeitgeber wird darum selbstverständlich nicht sagen, er freue sich, Dir mitteilen zu können, dass er Unrecht habe.

Diese Entscheidung wird Dir keiner abnehmen können: Ist Dir die Durchsetzung Deiner vollkommen berechtigten Ansprüche wert, Dich mit Deinem Arbeitgeber auseinander zu setzen?

fx8350 
Fragesteller
 29.11.2014, 14:43
@Familiengerd

Ich bin denen ja schon einen großen Teil entgegen gekommen. Wenn sie mir gar nicht entgegen kommen und ich alles auf mich nehmen muss, dann ja, ist es mir das wert, meine Vorstellung durchzusetzen. Da komme ich ja nicht mit Gesetzen an. Wenn die natürlich (und sicher kennen die die Richtlinien sehr gut selbst) aber selbst damit anfangen sollten und sich auf irgendetwas beziehen, dann werde ich gegenargumentieren.

Dann ist mir auch die Kündigung egal, ich finde schon wieder einen neuen Job. Aber ich lasse mir eben auch nicht alles gefallen. Da würde ich mich dann die ganze Zeit nicht gut bei fühlen.

Familiengerd  29.11.2014, 17:28
@fx8350
Da würde ich mich dann die ganze Zeit nicht gut bei fühlen.

Das kann ich sehr gut nachvollziehen!

Aber ich lasse mir eben auch nicht alles gefallen.

Ich begrüße diese Haltung sehr! Wenn mehr Arbeitnehmer "sich auf die Hinterbeine stellen" würden, hätte nicht so viele Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmern Recht vorzuenthalten und sie auszunutzen!

Ich wünsche Dir viel Glück - und gute Nerven!!

fx8350 
Fragesteller
 06.12.2014, 14:13
@Familiengerd

Hi, hier das Ergebnis vom Gespräch am Freitag:

Die waren sichtlich sauer auf mich und haben mir diverse Vorwürfe gemacht. Unter anderem haben sie neine Gruppe in Facebook, wo sie Werbung dafür machen, dass Zeitarbeit auch anders sein kann. Dort habe ich zweideutig eingetragen, dass die Probezeit doch immer pro-Unternehmen ist. Denn sie sitzen immer am längeren Hebel.

Zunächst haben sie klargestellt, dass alle [ZAF] das mit dem Urlaub zwischen den Tagen so handhaben, wenn jemand erst im November anfängt. Meinen Kommentar habe ich aber verkniffen (ich dachte, Sie sind nicht alle und wollen sich von den anderen abheben...).

ich bekomme bis Ende nächster Woche bescheid, ob ich woanders arbeiten kann (sie haben aber Angst, dass sie mich dann dort behalten wollen - bin ja gut qualifiziert und zuverlässig).

Andernfalls werden sie die 4 Tage im Dezember bezahlen, damit ich keine finanziellen Nachteile habe. Habe ich nicht mit gerechnet, jede andere Firma hätte sich dagegen gestellt und eventuell eine Kündigung ausgestellt...

Familiengerd  06.12.2014, 14:30
@fx8350

Danke für die Rückmeldung!

Okay, dann ist da bisher ja besser gelaufen als man hätte annehmen können.

Ich will keine "Lanze brechen" für die Zeitarbeitsbranche, aber selbstverständlich gibt es auch das "solche und solche". Und die Zeitarbeitsfirmen gehen ein relativ hohes Risiko ein (klar, sie verdienen auch gut dabei), weil sie für die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer verantwortlich sind, unabhängig von der Situation im Ausleihbetrieb.

Und genau das (z.B. die tariflichen Regelungen zum Zeitkonto) führt dann auch manchen Kritiker (auch hier im Forum) dazu, die Gewerkschaften wegen solcher Tarifabschlüsse zu "verteufeln", ohne dass sie dabei aber die Hintergründe berücksichtigen.

Und Zeitarbeit - erst recht, wenn es sich um eine seriöse Firma handelt - ist ja nicht nur schlecht für Arbeitnehmer.

dass die Probezeit doch immer pro-Unternehmen ist. Denn sie sitzen immer am längeren Hebel.

Aber dass trifft ja nun auf jeden Arbeitnehmer zu. Es ist ohnehin eine Fiktion des BGB, dass es sich bei den Arbeitsvertragspartner um zwei gleichberechtigte Parteien handele!

fx8350 
Fragesteller
 06.12.2014, 14:47
@Familiengerd

Stimmt auch wieder, aber das ist mir nur bei ZAF passiert. Ein Zeitkonto wird bei mir übrigens nicht geführt. Der 35-Stunden-Vertrag wurde per Zusatzvereinbarung auf einen 40-Stunden-Vertrag ergänzt. Zeitkonto können die nicht machen, sagen sie, weil meine Einsatzfirma nur 40-Stunden-Wochen arbeitet und dort keine Überstunden gemacht werdeen. Faktisch bekomme ich alle geleisteten und nicht geleisteten Stunden bezahlt oder eben abgezogen.

fx8350 
Fragesteller
 14.12.2014, 11:14
@fx8350

Hi, falls Du das noch liest, wollte keine neue Frage stellen: Mein Arbeitgeber wollte sich bis Ende der letzten Woche melden und mir mitteilen, ob, wann und wo ich dann ab dem 22.12. arbeiten soll.

Nächsten Freitag ist beim bisherigen Einsatz der letzte Tag für Leiharbeiter.

Bis wann muss mir der Arbeitgeber bescheid sagen, oder kann er auch am Montag, 22.12. um 09:00 Uhr sagen, dass ich z.B. um 14:00 arbeiten muss?

Ich würde schon gerne planen, ist ja auch bald Weihnachten...

Danke.

Familiengerd  14.12.2014, 13:14
@fx8350

Es gibt im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG eine Regelung, die sich auf die Arbeit auf Abruf bezieht; dort heißt es in § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(Durch einen Tarifvertrag darf davon zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden - Abs. 3.)

Nun handelt es sich in Deinem Fall zwar nicht um eine vereinbarte Arbeit auf Abruf, aber diese Vorschrift ist auch auf Deine Situation anzuwenden, so wie es auch in den Fällen von angeordneten Überstunden eben so zu handhaben ist (von tatsächlichen Notfällen und der Anwendung des Prinzips von "Treu und Glauben" abgesehen).

Also: Dein Arbeitgeber darf demnach nicht um 9:00 Uhr anrufen und verlangen, Du sollest um 14:00 Uhr irgendwo zur Arbeit antreten.

So weit Dein "Recht" ... Wie Du das dann ihm gegenüber durchsetzt oder durchsetzen kannst, ist dann noch eine andere Frage.

fx8350 
Fragesteller
 14.12.2014, 13:20
@Familiengerd

OK, danke für Deine freundliche Hilfsbereitschaft. Ich warte dann mal die Woche ab. Eventuell frage ich dann am Freitag nochmal bei denen nach, dann kann mir auch keiner Vorwerfen, ich hätte mich nicht gekümmert. Schönen 3. Advent noch.

Familiengerd  14.12.2014, 13:21
@fx8350

Danke! Dir auch und alles Gute!

Hallo, eigentlich hast du erst nach 6 Monate nach Arbeitsbeginn Urlaubsanspruch. Dein Urlaubsanspruch im Jahr werden demzufolge 24 Tage sein, im Monat also 2 Tage, die dir für Dezember gewährt werden - also völlig korrekt. Die 3 Tage die dir vom Urlaub 2015 abgezogen werden, betreffen doch Tage aus dem neuen Jahr. 02. bis 05.01.2015. Wenn du noch zwei weitere Tage im Januar brauchst, kann dir der Arbeitgeber diese schon als unbezahlt gewähren - da du ja eigentlich bis 17.05.2015 gar keinen Urlaubsanspruch hättest. Liebe Grüße

fx8350 
Fragesteller
 23.11.2014, 17:12

OK danke. Die ZAF ist schon korrekt, habe schon für die gearbeitet und sie heben sich weit von den anderen ZAF ab (equal pay z.B.). Und ja, die drei Tage betreffen Urtlaub aus dem nächsten Jahr. Ich wusste nur nicht, ob man mich überhaupt zwingen kann, Urlaub zu nehmen, den ich nicht habe.

wendelstein1862  23.11.2014, 17:16
@fx8350

gerne, ich denke, dass in der Zeit Betriebsruhe ist. Wir haben auch geschlossen, ein paar Kollegen müssen arbeitsbedingt in der Firma sein, die anderen müssen eben in der Zeit Urlaubstage nehmen, wie die Produktion usw. Dein Arbeitgeber hat sich auf jeden Fall völlig korrekt verhalten. Ich wünsche dir in dieser Firma alles Gute. LG

Familiengerd  23.11.2014, 18:01
@fx8350

@ fx8350 :

Ich wusste nur nicht, ob man mich überhaupt zwingen kann, Urlaub zu nehmen, den ich nicht habe.

Nein, kann - oder besser: darf - man nicht!

Familiengerd  23.11.2014, 17:42

@ wendelstein1862:

eigentlich hast du erst nach 6 Monate nach Arbeitsbeginn Urlaubsanspruch

Das ist Unsinn!!

Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer ab dem vollen ersten Monat des Arbeitsverhältnisses; lediglich den vollen Urlaubsanspruch hat er erst nach 6 Monaten (Wartezeit)!

wendelstein1862  23.11.2014, 23:18
@Familiengerd

@Familiengerd, danke, für deinen richtigen Hinweis, aber dass hätte man auch freundlicher formulieren können. Die Zeitarbeitsfirma wird sicher viele Mitarbeiter in Produktionsstätten weitervermitteln und diese werden in diesem Zeitraum Betriebsurlaub haben, wie auch bei uns in der Firma. Der Arbeitgeber muss dem neuen Mitarbeiter den notwendigen Urlaub trotzdem gewähren, wenn er ihn in dieser Zeit nicht beschäftigen kann.

Familiengerd  24.11.2014, 15:04
@wendelstein1862

Sorry, ich wollte nicht unhöflich sein oder Dir zu nahe treten. :-)

Aber leider lese ich die Behauptung, ein Arbeitnehmer habe erst 6 Monate nach Arbeitsantritt überhaupt Anspruch auf Urlaub, viel zu oft in diesem Forum - und es ist Unsinn im Sinne von"ohne Sinn", also "nicht richtig"!

fx8350 
Fragesteller
 25.11.2014, 19:30
@wendelstein1862

Gewähren ja, aber mir ging es darum, ob man mir den Urlaub unbezahlt anbieten und / oder der Urlaub vom Folgejahr dafür verwenden darf. Denn das waren die Vorschläge seitens des Arbeitgebers. Ich wollte wissen, ob ich diese "Angebote" akzeptieren, oder der Arbeitgeber mir entgegen kommen muss. Denn ich habe ja maximal zwei Tage Urlaub zur Verfüfung.

So wie ich das jetzt verstanden habe, hätte er - wenn er mich nicht anderweitig mit Arbeit versorgen kann - die Tage als normale Arbeitstage bezahlen müssen, ohne dass ich eines der beiden "Angebote" annehme.

Familiengerd  25.11.2014, 19:52
@fx8350

Das ist richtig!

fx8350 
Fragesteller
 27.11.2014, 18:58
@Familiengerd

Es ist ja jetzt sogar noch schlimmer gekommen - siehe weiter oben bei meinen Kommentaren.