Praxis für 37 Tage geschlossen, nur 28 Tage Urlaub?
Hallo, liebe Leute,
ich bin MFA und habe eine Frage zur Arbeitszeit und zur Urlaubsregelung. Die Praxis bei der ich arbeite hat im nächsten Jahr 37 Tage geschlossen, bzw. Betriebsferien, das sind mal einige Tage, mal ganze Wochen. Herausgefunden habe ich schon, dass der "verordnete" Urlaub bezahlt werden muß, ich bekomme ja ganz normal monatlich mein Gehalt. Jetzt das eigentliche Problem, oder die Frage, wie werden die Arbeitsstunden gezählt, nach einem Gespräch mit dem Arzt soll ich die so entstehenden Arbeitsstunden ausgleichen, da ich dann ja nicht auf die 30 Stunden (ich arbeite Teilzeit) bzw. auf "Minusstunden" komme. Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße,
Maren
Ich habe nur 28 Tage Urlaub...
Wie sieht das mit den Feiertagen aus, werden diese mit 6 Std. Arbeitszeit gewertet?
2 Antworten
Wenn dein AG mehr Urlaub macht als du Urlaubstage hast, ist das sein Problem. er kann keine Nacharbeit von dir verlangen. Voraussetzung ist, dass du deine Arbeitskarft anbietest.
Gerade in Arztpraxen ist es auch mal praktisch, wenn man ein paar Tage OHNE Praxisbetrieb arbeiten kann. Dann kann man all das machen, was im Praxisbetrieb zu kurz kommt. Würde ich ihm anbieten.
Damit bekundest du ja deinen Willen zu arbeiten. Ich würde an deiner Stelle die übliche Arbeitszeit in der Praxis verbringen. Es sei denn, er verbietet dir das. Dann ist das aber sein Problem und er darf das nicht verrechnen.
Das solltest du auch wissen:
Jeder Arbeitnehmer mit entsprechendem Urlaubsanspruch hat zudem das Recht, einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück zu bekommen. In § 7 Absatz 2 BUrlG ist hier konkret von zwölf Werktagen die Rede, dies bezieht sich allerdings auf eine Sechstagewoche, bei der der Samstag mitgezählt wird.
Quelle:
O.k., super, vielen Dank, weißt Du auch noch wie die Feiertage zählen?
Das weiß ich nicht rechtssicher. Feiertage erzeugen keine Minusstunden.
O.k., vielen vielen Dank für Deine schnellen und kompetenten Antworten.
Ist das Problem der Praxis nicht deine, wenn dein Urlaub alle ist und die Praxis zu macht muss sie dir für die Zeit Arbeit geben oder dich bezahlt zuhause rumsitzen lassen.
Kann ich dann 6 Stunden (also 5 Tage a 6 Std.= 30 Std.) für den Tag rechnen, Arbeit gibt es ohne den Chef nicht...
Du kannst jeden Tag die reguläre Arbeitszeit abrechnen, dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich zu beschäftigen.
Ja, ich habe auch schon, wenn die Woche über geschlossen war, am Freitag vor der Öffnung am Montag darauf 4 Std. die Post bearbeitet.