Betreuungsvertrag ohne Kündigungsfrist, kündigen, rechtens?

6 Antworten

Kitas dürfen eine Kündigungsfrist vereinbaren. Die Kosten für die Betreuung in diesem Zeitraum müssen die Eltern auf jeden Fall tragen. Zwei Monate zum Monatsende hält der BGH für eine angemessene Dauer.

Also eine Frist muss entweder in der Satzung (Konzeption) oder der Gebührensatzung stehen.
Ansonsten hast du eine Kündigungsfrist zu Ende des Monats. Ganz oft gibt es ja Wartelisten und die Leute sind froh, wenn ihre Kinder eher als gedacht in die Einrichtung können.
Also einfach einen 3 Zeilen aufsetzen, dass du zum Ende des Monats kündigen willst, da nirgendwo eine schriftliche Vereinbarung über eine Kündigungsfrist steht.
Natürlich muss man ein offenes Konzept mögen und auch nicht jedes Kind kommt damit zurecht. Aber wenn du wirklich der Meinung bist, dass nur 2 man auf 60 Kinder sind, frage nach einem Tag an dem du hospitieren kannst. Denn es gibt stammgruppen von 20-25 Kindern (zumindest im kiga) und da sind jeweils zwei Erzieher. Wenn die Kinder sich dann teilen müssten ja 6 Erzieher da sein.
Versicherungstechnisch ist ein offenes Konzept natürlich abgedeckt sofern die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt wurde. Hier geht es dann um fahrlässigkeit die nachgewiesen werden muss, falls etwas passiert. Allerdings ist ein betreuungsschlüssel von 30 zu 1 nun wirklich fahrlässig, falls wirklich nur zwei Leute in der Einrichtung sind.
Dann kommt dazu, dass in jedem Raum ein Angebot statt finden sollte das von einem Erzieher geleitet ist. Natürlich sind die Kinder auch mal unbeaufsichtigt, aber auch hier ist die Sache mit der Aufsichtspflicht etwas trickie. War die Erzieherin gerade bei einer Gruppe um dort zu helfen und hat die andere Gruppe regelmäßig im Blick, kann keine direkte Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Meist ist es schwierig eine Verletzung nachzuweisen.

di Kündigungsmodalitäten müssen im Vertrag oder den AGBs stehen.

Ebenso muss der Träger darüber Bescheid wissen. Also lass dich nicht abwimmeln und. Evtl. hängt auch was in der KiTa aus.

Kündige jetzt sofort und schreibe rein, zum nächstmöglichen Termin.

Gib ihn an der Anmeldung ab und lass dir den Eingang schriftlich bestätigen.

Dann hast du erstmal gekündigt und kannst dann recherchieren zu wann..... 

wenn keine kündigungsfrist festgelegt ist, dann gibt es auch keine. wäre jetzt meine logik...

Offenes Konzept hört sich so an, als ob die Kinder tun und lassen können, was sie wollen. Sie sind sich also weitgehend selbst überlassen.

Über die Vertragsbedingungen hättet ihr euch VORHER Gedanken machen müssen.

Den Betreiber wird das nicht stören, ob euer Kind sich dort wohl fühlt oder nicht.

Hier gilt wieder einmal Vertrag ist Vertrag. Es kann euch zwar niemand zwingen, das Kind weiter dort hin zu bringen, aber ihr müsst den Vertrag erfüllen und bezahlen.

Wenn ihr schriftlich kündigt, könnte ihr selbstverständlich auch heute schon "zum nächst möglichen Termin" kündigen. Ihr müsst keineswegs warten, bis die "Leitung" bereit ist, die Kündigung entgegen zu nehmen.

BigMama81 
Fragesteller
 24.05.2016, 15:59

Mir geht es nur um die Frist die uns nun mündlich mitgeteilt wurde, da im Vertrag nichts steht. Die könnten uns ja 6 Monate sagen wenn sie wollten. Es wäre sehr interessant wie es Rechtlich ist

DerHans  24.05.2016, 16:00
@BigMama81

"mündlich" kann man euch sonst was erzählen. Was SCHRIFTLICH ist, gilt.