Sonderkündigungsrecht beim zusammenziehen (Internetanbieter)?

3 Antworten

Wahrscheinlich nicht. Ihr müsst Euren Vertrag bis zum Schluss erfüllen, genauso wie auch der Provider seinen Teil erfüllen muss bis zum Ende der Laufzeit. Guck aber sicherheitshalber nochmal in die AGB´s

Wenn ihr beide einen Vertrag beim gleichen Anbieter habt, zeigen sich die Anbieter in der Regel kulant. Wenn ihr bei verschiedenen Anbietern seid, bestehen die auf Ihre Verträge.

Kündigen kannst Du natürlich immer, aber bis Ende der Vertragslaufzeit ist dann noch zu zahlen oder die Summe als einmalige Ablöse.

Ein Sonderkündigungsrecht nach § 46 (8) TKG besteht nur dann, wenn die vertraglich geschuldete Leistung in der neuen Wohnung nicht erbracht werden kann.

Ansonsten kann der Provider ja nichts dafür, dass Ihr zusammenzieht.