Gilt Trennung der Mietparteien als außerordentlicher Kündigungsgrund?

16 Antworten

Deine Frage ist ungenau formuliert. Wenn ihr, wie du einerseits schreibst, ZUM 28.2.2011 kuendigen koennt, dann waere das Mietverhaeltnis nach einer entsprechenden Kuendigung ja schon mit Ablauf des 28.2. beendet.

Andererseits schreibst du, ihr koennt fruehestens zum 31.5. kuendigen. Was denn nun?

Hier kommt es wesentlich auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an (auch um festzustellen, ob die Kuendigungsverzichtsvereinbarung ueberhaupt wirksam ist). Bitte stelle die doch mal woertlich hier ein und schreibe auch dazu, wann genau das Mietverhaeltnis begonnen hat.

Ihr MÜSST nicht zusammen wohnen, jedoch ausschlaggebend ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn beide gemeinsam unterschrieben haben, so sind beide für die Miete zuständig. Eine Scheidung ist dabei unerheblich für den Vermieter.

Einer von Euch könnte den Mietvertrag weiterführen, wenn der andere auszieht. Vorausgesetzt natürlich, daß derjenige die volle Miete zahlen kann....... Ihr könntet auch mit dem Vermieter eine Regelung treffen, z.B. daß Ihr kündigt und einen Nachmieter sucht, der jedoch vom Vermieter akzeptiert werden muss.Wenn Ihr ihm 3 (!!!) potentielle Nachmieter vorgestellt habt, er aber alle abgelehnt hat, könnt Ihr zu dem in der Kündigung angegebenen Termin ausziehen. Bitte ALLES schriftlich dokumentieren und vom Vermieter abzeichnen lassen !!!!

Schon wieder die 3 Nachmieter. Das ist ein Märchen. MfG

@heimwerker

ja, das Märchen von den 3 Nachmietern hält sich wirklich hartnäckig - der Vermieter muß überhaupt keinen akzeptieren -:)

Als erstes die Frage, stehen beide im Mietvertrag? Wenn dem nicht so ist, ist zumindest einer aus dem Schneider. Natürlich spielen persönliche Umstände des Mieters keine Rolle, als Grund zur außerordentlichen Kündigung. Die Möglichkeit des Nachmieters bleibt Ihnen noch. Es wäre auch möglich einen Untermietvertrag abzuschließen (ist aber mit Vorsicht zu genießen). Ansonsten gilt, wenn der Vermieter nicht einlenkt, Augen zu und durch...MfG

eine trennung ist selbstverständlich kein grund für eine außerordentliche kündigung. wenn ihr ZUM 28.02.2011 kündigen könnt, dann muss die Kündigung am 03.11.2010 beim Vermieter eingegangen sein - dieser Termin ist vorbei. Bleibt also nur die Kündigung zum 31.03.2011. Zusammenleben musst Du mit Deinem Ex nicht bis zu diesem Zeitpunkt - nur die Miete müsst ihr zahlen.

haben ja gekündigt ... aber die Antwort war, vor dem 28.2. können wir nicht küpndigen, kommen trotzdem erst 31.5. raus ... es sei denn wir haben nen Nachmieter

@KikraAnni

deine frage ist nicht eindeutig formuliert. dann sucht euch doch einen nachmieter (z.B. bei immonet oder immoscout)! wenn der vertrag eine mindestmietdauer von einem jahr beinhaltet, seid ihr also am 01.06.2010 eingezogen? dann könnt ihr in der tat erst ZUM 31.05.2011 kündigen. auch wenn dein freund 300km zu seiner Arbeitsstelle fährt ist das kein außerordentlicher Kündigungsgrund.