Neuer Vermieter verlangt plötzlich Parkplatzgebühren

11 Antworten

Im Mietvertrag stand nichts von den Parkflächen, aber es wurde mündlich gesagt, das pro Haushalt je ein Parkplatz zur Verfügung steht. Einen abgesperrten Bereich konnte man zusätzlich für 15€ mieten.Mir stellt sich die Frage ob das rechtens ist, plötzlich die Einfahrt mit einer Schranke zu blockieren und für den sonst kostenlosen Stellplatz jetzt eine Miete zu verlangen?

Das ist rechtens.

Da nichts im Mietvertrag vereinbart ist,kann eine mündliche Erlaubnis zur Nutzung jederzeit widerrufen werden.

Der Vermieter kann die Plätze also kosteno0flichtig vermieten und eine Schranke darf er auch aufstellen.

"... wurde mündlich gesagt, das pro Haushalt je ein Parkplatz zur Verfügung steht" , wurde auch gesagt, dass dieser KOSTENLOS zur Verfügung steht, oder wurde nur bislang keine Gebühr erhoben???

andre333 
Fragesteller
 30.01.2014, 11:34

ja, pro Wohnung 1 kostenloser Stellplatz. Kontrolliert wurde das aber kaum. Man sollte damals sogar das Kennzeichen angeben.

bwhoch2  31.01.2014, 11:06
@andre333

Der neue Vermieter hat das Problem, dass es nichts schriftliches gibt. Die neue Mieter können ihm also viel erzählen. Er muss es aber nicht glauben. Die Plätze wurden zur Verfügung gestellt und nicht vermietet. Der neue Eigentümer will das Parken in geordnete Bahnen bringen und darf das, denn die Plätze sind letztlich sein Eigentum und es gab nie einen Besitzübergang auf die Mieter. Lediglich, dass vermutlich gesagt wurde, ihr dürft Euch auf freie Plätze stellen. Die Autonummern sollten lediglich dazu dienen, festzustellen, ob vielleicht ständig jemand parkt, der nicht in der Wohnanlage wohnt.

Wenn im Mietvertrag kein Stellplatz erwähnt ist, sieht es schlecht aus. Ob die mündliche Zusage des ehemaligen Vermieters gültig ist, würde ich bezweifeln.

Da sehe ich keinen Rechtsverstoß. Denn die mündliche Aussage wird ja auch eingehalten. Es war ja nicht die Rede von einem kostenlosen Stellplatz.

wenn die bislang kostenfrei überlassen wurden, muss das nicht in alle ewigkeit so bleiben, wenn dazu nix im MV steht..................