Besuch von Freund in wg

6 Antworten

du darfst auch in einer wg besuch empfangen. wenn dein freund aber regelmäßig da ist und bei euch die ganze woche übernachtet, ist das eine andere sache. dann ist er quasi ein mitbewohner und da sollte man sich in einer wg schon abstimmen. frag sie, wo ihr problem ist, was sie daran stört. vielleicht kommt ihr bei einem erwachsenen gespräch weiter.

also wie gesagt, übernachten tut er schon öfter hier... aber er duscht nicht bei mir oder so..... und er kommt erst voll spät am abend wo meine mitbewohnerin oft schon schläft..... und sie hat ja auch was dagegen, dass meine schwester mit mir kocht...also wie gesagt,ich versteh das alles nicht und finde es merkwürdig, da ich es von früheren wgs gewohnt bin, dass ich mit anderen leuten kochen darf, vor allem wenn ich dann in meinem zimmer esse und somit auch nicht gemeinsame räume blockiere.

Sie kann dir das nicht verbieten, denn kochen musst und würdest du auch für dich alleine. Ich denke mal sie macht sich darüber Gedanken wie es bei der Nebenabrechnung ausgehen würde und sie, wenn auch nur minimalen Teil mehr tragen muss.

Frag sie einfach sie möchte dir den genauen Grund sagen warum??? Jeder kann Besuch empfangen, sooft und wen er will.

Hallo traumengel, hast du schon mal mit ihr darüber gesprochen was sie an deinem Freund selbst oder den besuchen stört?

also ich hab schon gesagt, was sie daran stört, weil ich einen monat vorher sie extra gefragt hab ob wir vt zu laut sind oder so, diese frage hat sie verneint. deshalb kam das alles so plötzlich

ach ja, ich hab dann keine klare antwort bekommen was sie stört, aber es ist doch normal, dass man besuch bekommt oder??

sie bekommt übrigens nie besuch, vielleicht hängt es damit zusammen.. ich weiß einfach nicht wie damit umgehen.

lad sie halt mal mit zum essen ein, dann lernt sie deinen freund besser kennen und fühlt sich besser integriert. damit brichtst du dir keinen zacken aus der krone und es dient dem wg-frieden. oder mach mal mal ne flasche prosecco auf, wenn dein freund nicht da ist und lad sie dazu ein. sei offen, sag ihr, daß dir an einem guten zusammenleben gelegen ist und daß sie okay ist.

vielleicht kommt sie direkt aus dem elternhaus und ist es gwöhnt, daß sich alles umsie dreht. gib ihr ne chance, was zu lernen.

@Terezza

danke für deine antwort.. hab auch natürlich unterags öfter probiert mit ihr zu reden usw. aber sie blockt eher immer ab und verzieht sich gleich in ihr zimmer und kommt da nicht mehr raus....also keine chance sie kennenzulernen.... weil der andere mitbwohner beispielsweise versteht sich gut mit meinem freund..der ist auch ein offener mensch... sie stört ja sogar wenn meine schwester mit mir kocht...

aber ich probiers nochmal mit freundlichkeit und mal sehen, was sich dann ergibt....

Je nach regional unterschiedlicher Gerichtsmeinung dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne daß der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muß.

Besuch auch in kleineren Wohnungen?

Eigentlich ist ein 1-Zimmer-Appartement auf die Benutzung durch eine Person zugeschnitten. Theoretisch könnte der Vermieter also hergehen und monieren, daß das Appartement überbelegt ist, wenn du eine weitere Person (oder gar mehrere) ein paar Tage bei sich beherbergst. Die Rechtsprechung ist anderer Meinung und sagt, daß eine solche vorübergehende Überbelegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muß.

Wann kann der Vermieter trotzdem Einwände gegen den Besuch erheben?

Normalerweise muß der Vermieter dulden, daß du Besuch empfängst. Dabei kann es dem Vermieter egal sein, wen du einlädst, so lange dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt sind. Auf gut Deutsch: du kannst dir theoretisch einen Marsmenschen einladen, wenn dieser sich gesittet aufführt und mit seinem Raumschiff die Einfahrt nicht zuparkt.

Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das Haus oder den Frieden mit der Nachbarschaft liegen. Lädst du beispielsweise Saddam Hussein zu dir ein, dann würde der Vermieter Gefahr laufen, daß terroristische Anschläge auf sein Haus erfolgen bzw. wütende Demonstrationen auf der Straße stattfinden. Diesen Besuch muß er also nicht dulden.

Der Hauseigentümer und die Nachbarn können auch dann beeinträchtigt werden, wenn sich der Besuch nicht an die normalen Regeln hält. Lärmt er im Haus herum oder zieht er in Ihrer Wohnung einen florierenden Drogenhandel auf, dann kann der Vermieter natürlich verlangen, daß du den Besuch hinauskomplimentierst.

Da das aber alles nicht bei dir vorzuliegen scheint, kann dein Besuch bis zu 8 Wochen durchgehend bleiben. Wird die Zeit von 8 Wochen unterschritten und der Besuch ist zwischendurch nicht da. Dann beginnt die Frist von 8 Wochen neu.

Also brauchst du dir keine Sorgen machen. Ausser wenn dein Besuch mehr als 8 Wochen in einem Stück bei dir ist.

Da du aber anscheinend keinen Dauerbesuch hast, sondern dein Freund eine eigene Wohnung hat und nur stundenweise kommt, zählt dies nicht als dauerhafter Besuch.

DH! Aber mal was anderes, du weißt schon dass Sadam Hussein nicht mehr unter uns weilt? Wenn sie ihn einladen würde gäbs ne Gespensterparty - allerdings könnte da natürlich die WG-Mitbewohnerin wieder was dagegen haben :)

@Mandava

@Mandava

Danke dir für den Hinweis. Hast Recht. Gespensterparty könnte wieder Einschränkend sein :-)