Hallo. Zählt eine Abfindung (aufgrund von verlust der arbeit) als einkommen oder als vermögen?

6 Antworten

ttps://www.bafög.de/de/welches-einkommen-wird-angerechnet--377.php Welches Einkommen wird angerechnet? Was gilt als Einkommen und ist nach dem BAföG auf den Bedarf anzurechnen? Einzelheiten werden hier erläutert.

Grundlage sind § 21 BAföG, § 22 BAföG, § 24 BAföG.

Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

Es ist beides, Einkommen und Vermögen.
Einkommen im Jahr des Zufluß, Vermögen im Bestand.
Dann wird es kompliziert, weil es ebenso zur Altervorsorge verwendet werden könnte.

Einkommen und Vermögen sind zwei unterschiedliche Dinge, die man nicht vergleichen kann, das ist kein "entweder/oder".

  1. Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Einkommen und
  2. wenn das Geld dann bei Dir auf dem Konto ist, ist es Teil deines Vermögens.

Als Einkommen.

Vermögen könnte es auch sein (einmaliges hohes Einkommen erhöht ja das Vermögen), aber Vermögen wird bei den Eltern eh nicht abgefragt.

Abfindungen werden wie das Arbeitslosengeld auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.