Nach trennung Partner möchte wohnung nicht verlassen besteht auf duldungsrecht

8 Antworten

Da sie keinen Mietvertrag mit dir hat kannst du sie sofort aus deiner Wohnung entfernen notfalls mit der Polizei. Denn du als Hauptmieter bestimmst wer sich in deiner Wohnung aufhalten darf.

Versuche es in Ruhe und Anstand zu lösen. Bevor Sie bei dir eingezogen ist, hatte sie ja wohl eine Wohnung .Eine ausreichende Hilfe bist Du Ihr wohl schuldig.

meine freundin hat sich von mir getrennt und möchte die gemeinsamme wohnung nicht verlassen, da ich alleine im mietvertrag stehe habe ich sie gebeten die wohnung zu verlassen sie meint sie hätte nach 6 monaten ein duldungsrecht in der wohnung und ich könnte sie nicht rausschmeisen ist das korreckt ?

Wenn sie nicht im Mietvertrag steht und keine Miete zahlt, hat sie ein Problem.Dann hat sie keine Beweise.

Ein Duldungsrecht greift hier auch nicht.

Ich würde Ihr aber eine angemessene Frist setzen und si darauf hinweisen,n dass Du nach Ablauf der Frist die Polizei rufst, die sie dann auffordern werden, dass sie die Wohnung zu verlassen hat.

Du kannst auch gerne mal beim Mieterbund nachfragen, was Du machen kannst.

sie meint sie hätte nach 6 monaten ein duldungsrecht in der wohnung und ich könnte sie nicht rausschmeisen ist das korreckt ?

Bitte sie die rechtlichen Grundlage (Paragraph oder Bestimmung) für ihre Behauptung zu nennen.

Ich bin mir sicher das sie das nicht kann.

anitari  23.02.2014, 13:47

Nun könnte sie andersrum auch behaupten Deine Untermieterin zu sein.

Dann wäre das, wenn sie Nachweise, z. B. Belege über Mietzahlungen hat, tatsächlich eine Mietrechtssache und nicht so einfach zu lösen.

ihr ward vorher kaum verheiratet also nein. im umgekehrten fall (wenn der mann raus soll) genuegt ein anruf bei der polizei. sag ihr dass du ihr entgegen kommst und ihr ne frist von xxx wochen gibst in der sie sich zu verkruemeln hat danach stehen ihre sachen auf der strase und in DEINER tuer ist ein neues schloss drin, fertig. ps nicht vergessen in der zeit angemessene mietbeteiligung einzufordern