Besteht BAB Anspruch, wenn ich ein eigenes Haus habe und Mieteinnahmen?

4 Antworten

Das dürfte so ein klein wenig davon abhängen, wie Sie in das Eigentum dieser lukrativen Immobilie gelangt sind! Haben die Eltern Ihnen übertragen um das Haus vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen, wäre dies nun  "ein Schuß in den Ofen"!

Mo101991 
Fragesteller
 11.12.2015, 12:35

Nein Nein, dieses Haus habe ich eigenständig gekauft. Und alles ist hierbei durchdacht, nur wenn einem Hilfen zustehen würde ich natürlich gerne solches annehmen. Danke für die Antwort

Gibt es denn überhaupt irgendwelche finanziellen Unterstützungen seitens der Ämter egal in welcher Form? Ich will ganz bestimmt nicht den Staat ausnutzen und mir wurde nix aufgezwungen. Es geht mir rein um 6 Monate die ich überbrücken müsste, da mir ab dem 6. Monat eine Festanstellung zugesprochen wurde. Das ist nur leider eine schwierige Frage. Natürlich werde ich mich an die Ämter noch wenden, aber momentan befinde ich mich nicht zu Hause sondern in einer Ausbildung, die zumeist bis 17 Uhr. Und am Telefon sagte mir einst die Dame, ich soll doch bitte erst im Mai einen Antrag stellen, da dieser jetzt zu früh wäre. Danke für alle Antworten im Voraus

Davon kann die Dame bei der ARGE auch keine Ahnung haben, weil sie dafür nicht zuständig ist ;)

BAB macht die Agentur für Arbeit. 

Da ein Anspruch auf BAB nur besteht, wenn man nicht bei den ELtern wohnt, könnte ich mir vorstellen, dass er umso weniger besteht, wenn einem das Haus auch noch selbst gehört.

Das kann dir der zuständige Mensch bei der Agentur für Arbeit aber beantworten. 

Eventuell kann man sowas auch über den Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigenheimbesitzer) regeln.

Mo101991 
Fragesteller
 11.12.2015, 12:36

Entschuldige die Verwechselung, ich habe damit nicht viel zu tun gehabt ( Gott sei Dank ). Nun, wie hoch ist denn dieser Lastenzuschuss? Klar hängt es von vielen Faktoren ab, aber wie hoch wäre es maximal, gibt es da ne Formel für?

LG und Danke

sozialtusi  12.12.2015, 15:47
@Mo101991

Da gibts Rechner im Internet.

bezahlt die Bundeswehr nichts...

Mo101991 
Fragesteller
 11.01.2016, 22:45

doch, und zwar genau die 7 Monate Übergangsgebührnisse bis 07.2016. Deswegen frage ich ja, ob ich ab August irgendeine Art von Hilfe beziehen kann mit den obigen Angaben