Kein BAB, da Vater zuviel verdient. Er hat aber ebenso hohe Ausgaben!

6 Antworten

Wenn es nach deinen Vorstellungen ginge, müßten Eltern nie für ihre Kinder aufkommen, weil sie dann ihre Ausgaben so steuern würden, dass sie immer unter der "Bezahlgrenze" blieben.

Was die Leute für Ausgaben haben interessiert die Ämter leider nicht... die sehen "Ah... der Vater verdient genug, um die Tochter zu unterstützen... dann brauchen wir nichts zahlen!" Damit muss man leben und/oder sich eben nen Job suchen und da darf man nicht wählerisch sein!!

Als ich damals meinen Mann geheiratet habe, da hat das Amt mir noch ein schönes Leben gewünscht und mich rausgekickt. Mein Mann verdiente nur knapp über dieser Grenze und es hat die einen Dreck interessiert, dass er Schulden hatte und von seinem Gehalt gerade mal soviel übrig blieb für 2 Scheiben Brot am Tag, eine Tütensuppe und ein Bockwürstchen.

Das ist leider so !

Wenn der Vater bzw.die Eltern über ein gewisses Einkommen verfügen,gibt es kein BAB - mehr,dann sind die Eltern für die Aufstockung des Unterhaltsbedarfs zuständig.

Es werden zwar gewisse Ausgaben berücksichtigt ( Tilgung für das Haus,Fahrkosten für den Arbeitsweg ) das wars aber auch.

Sie kann das Kindergeld von den Eltern fordern,wenn sie keinen Unterhalt zahlen und sich ggf.einen Nebenjob suchen,wenn sie ihre Eltern bzw.den Vater nicht auf Unterhalt verklagen will.

Hatte ein ähnliches Problem beim Bafög. Laut den Vorstellungen des Amtes müssten meine Eltern sogar 600€ bezahlen.

Da kann man leider nix machen, deine Freundin sollte sich einen Nebenjob suchen.

Es zählt das was am Ende übrigbleibt, abzüglich der Ausgaben für den Beruf. Kredite natürlich nicht.