Beschuldigtenvernehmung Brief von der polizei?
Hab von der Polizei ein Brief bekommen das meine Beschuldigtenvernehmung erforderlich sei (Ich bin nicht der Täter)!!! Muss man dahin bzw. ist das pflicht ?
7 Antworten
nein - so lange Du nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern nur von der Polizei geladen wirst, musst Du da nicht hin.
Allerdings weist der Begriff "Beschuldigtenvernehmung" darauf hin, daß gegen Dich ein Verfahren oder eine Ermittlung als Beschuldigter - also als Täter - eingeleitet wurde.
Aber meine Freunde haben den selben Brief bekommen wie schon in anderen kommentarten gesagt.
Und der Täter steht schon fest also ich habe nichts zu verbergen.
Ich würde in keinem Fall einfach nur abwarten und Tee trinken. Nimm Dir einen Anwalt und nimm diesen mit zur Ladung. Die haben das Recht Dich auch zwangs zu laden. Ein Anwalt kann Dich hier entsprechend beraten und unterstützen.
Du kannst wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst auch Gerichtskostenbeihilfe beantragen auf dem Amtsgericht die tragen dann die Anwalts und Gerichtskosten zum Grossteil
Ja aber meine Freunde haben genau den selben Brief bekommen und der Täter steht eigentlich schon fest.
Also ich habe nichts zu verbergen und habe auch nichts gesehen kam erst später dort an.
Nun, es gibt ein Unterschied, ob Du die Beschuldigtnevernehmung von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft bekommen hast. Aber wie der Name schon sagt, ist bereits ein Ermittlungsverfahrungen gegen Dich eingeleitet worden... Es empfiehlt sich wohl ein Rechtsanwalt...
Schau mal hier...
http://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/ladung-zur-beschuldigtenvernehmung-durch-polizei-oder-staatsanwalt/
@ Artus01
wenn man zwischen den Zeilen liest, vermittelt der Fragesteller sogar, dass "der Täter eigentlich schon feststeht" und er nur Zeuge ist... So viel zu dem Thema...
Dann braucht er erst recht keinen Anwalt.
@ Artus01
bin mir jetzt nicht so sicher, ob Du so naiv bist oder nur so machst, Dir ist der Begriff Beschuldigtenvernehmung schon ein Begriff oder?
Pflicht? Nein.
Ratsam? Ja.
Aber nicht ohne Anwalt...
?
Wenn er denkt einen bei seiner Beschuldigtenvernehmung zu brauchen, dann ja. MMn ist das aber sehr entbehrlich.
Eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommt der mutmaßliche Täter, denn sonst wäre es eine Zeugenvernehmung.
Aber wie auch immer - Eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung vermitteln bei vielen Empfängern den Eindruck, sie müssten nun bei der Polizei erscheinen.
Dazu besteht aber keine Pflicht.
Du kannst auf die Dinge warten, die da kommen.
Ja aber meine Freunde haben genau den selben Brief bekommen und der Täter steht eigentlich schon fest.
Wie dem auch sei, wenn Du nicht hingehen möchtest, kannst Du nicht gezwungen werden. Anders ist es bei einer gerichtlichen Vorladung. Dort muss Du erscheinen.
Der Fragesteller hat nicht erwähnt weswegen man ihn beschuldigt. Daher sollte er mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts vorsichtig sein, denn er könnte sehr leicht auf den Kosten sitzen bleiben. Unter 500 Euronen läuft bei einem Anwalt nichts.