Beschuldigt wegen Handydiebstahl

9 Antworten

Ich denke, dass hier kein Richter ein Urteil gegen Dich ausspricht, denn es liegen ja keinerlei Beweise vor. Da wird das Verfahren wohl eingestellt werden. Außerdem spielt es keine Rolle, wie alt Du bist, wenn das Urteil verkündet wird, sondern Dein Alter zur Tatzeit.

Nein, es wird keine Strafe geben. Es gibt keine Beweise dass Du das iPhone geklaut hast - insofern - "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.

Die Polizei muß die Anzeige ja aufnehmen. Mit Sicherheit wird das "Verfahren" eingestellt. Warum hat der Fahrschüler sich erst am nächsten Tag gemeldet? Daß an seiner Geschichte etwas nicht stimmt, wird auch der Ataatsanwalt merken, wenn er die Anzeige liest. Mach dir keine so großen Sorgen. Das klärt sich auf.

In dubio pro reo - solange es keine Beweise gegen dich gibt bist du auch nicht schuldig.

Nein, es kann Dir keiner nachweisen, dass du das Handy geklaut hast. Seine Jacke kannst du schon in der hand gehabt haben, aber das handy kann ja auch rausgefallen sein, zum Beispiel , und der naechste Fahrschueler hat's sich genommen. Kann keiner beweisen dasss du's warst. Zahl da auf keinen Fall was, damit wuerdest du zugeben, und eine Schuld eigestehen, die du nicht hast. bleib bei deiner aussage: du hast die Jacke auf den Ruecksitz gelegt und basta, und wa danach mit der jacke passiert ist, weisst du nicht.