Beschluss der Schulkonferenzanfechten?

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Es scheint sich um Berlin oder Brandenburg zu handeln, da es die Grundschule bis Klasse 6 nur dort gibt. Schule ist Ländersache, aber einige Dinge sind überall gleich. Die Schulkonferenz in NRW ist das höchste Gremium einer Schule. Wenn die Konferenz im Rahmen ihrer Rechte (Schulgesetz) Beschlüsse fasst, sind sie bindend. Aber es können ja Fehler gemacht werden, daher besteht grundsätzlich ein Einspruchsrecht und alle Anfragen müssen beantwortet werden. Der Vorsitz liegt bei der Schulleitung. Dort geht der Einspruch hin. Wird dem Einspruch nicht entsprochen (Abhilfe), muss die Schulleitung den Vorgang an die Schulaufsicht leiten. Über die Schritte muss die Schulleitung den Anfrager informieren. Geschieht dies nicht, kann eine Beschwerde bei der Schulaufsicht eingereicht werden. Man kann sich auch an die Bezirksregierung oder das Schulministerium wenden. Aber bearbeiten muss es am Ende die betroffene Schule. Sind andere Rechte verletzt, gibt es noch das Verwaltungsgericht. - Die ersten Fragen sind aber schon: wurde fristberecht eingeladen, stand der Punkt auf der Tagesordnung, waren genug Mitglieder da, wurde Protokoll geführt, darf die Konferenz darüber überhaupt befinden? - Das lässt sich alles einfach klären - man kann einen Anwalt nehmen, der die Akten einsehen darf.

Für Niedersachen gibt es die Seite www.schure.de

Für andere Bundesländer google Schule und Recht sowie den Ländernamen

Gute Erfahrungen habe ich auch mit einem Anruf beim zuständigen Kultusministerium gemacht, die sind sehr hilfsbereit. Ansonsten hilft der Stadtelternrat, wenn du in einer Stadt lebst, sonst muss es ein Gegenstück in der Region geben und das müsste Dein Schulelternratsvorsitzender wissen!