Eine 6 für jede nicht erledigte Hausaufgaben in der Schule?

10 Antworten

Dagegen vorgehen ? Wozu? Den Schülern ist jetzt bekannt, dass nicht gemachte HA als "Leistungsverweigerung" gelten und mit einer 6 als mündliche Benotung geahndet werden.

Das dürfte sehr schnell gewisse Vergesslichkeiten beenden.

Allerdings sollte dies vielleicht eher erst für den 2. Verstoß gelten. ( Bzw. dem Schüler mindestens einmal ! die Möglichkeit gegeben werden seine HA nachzureichen.

Das macht meiner Meinung nach (und ich bin Schüler) schon Sinn. Anders kann man die Schüler heutzutage nicht mehr dazu bewegen, die Hausaufgaben freiwillig zu machen. Die 6 zählt natürlich nicht so wie eine Klassenarbeit, das geht ja nicht. Die fließt in die mündliche Note mit ein, und wenn die Hausaufgaben besprochen werden, wenn Ihr Sohn sie nicht hat und nicht mitmacht, bekommt er dafür ja auch keine gute mündliche Note- ebenfalls eine 5 oder 6.

Also macht es keinen Sinn, dagegen vorzugehen: Die schlechte Note gibt es so oder so, spätestens in der Arbeit. Solange Ihr Sohn die Aufgaben macht, hat er ja auch nichts zu befürchten. Und wenn er einen guten Grund hat, warum nicht (ZB Verhinderung durch Arzttermine oder Beerdigungen), werden viele Lehrer ihm die schlechte Note auch nicht geben.

Eben, in so einem Fall ist man entschuldigt, sollte es aber nachholen, um weiter mitzukommen.

Viele Lehrer geben den SuS aus Nettigkeit die Möglichkeit, nicht gemahte HAs nachzumachen und nachzuzeigen. Das ist aber ein reines Entgegenkommen der Lehrer, keine Pflicht.

Ja, nicht gemachte HAs werden mit der Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet. Man hat manchmal die Chance, sie nachzumachen und nachzuzeigen, um das wieder auszugleichen.

Hausaufgaben haben ihren pädagogischen Sinn. Ihre Erledigung gehört zu den Pflichten der Schüler. Wenn Schüler die Hausaufgaben nicht erledigen, ist das Arbeits- bzw. Leistungsverweigerung. Diese Verweigerung darf mit Note 6/ungenügend bewertet werden.

Es ist bezeichnend für den Zustand der Klasse, wenn die Klassenkonferenz zu dieser durchgreifenden pädagogischen Maßnahme greifen muss. Die zentrale Frage lautet also nicht: "Meine Frage also kann man gegen diesen Beschluss 'vorgehen'", sondern sie lautet korrekterweise: Wie kann ich meinen "Sohn" dazu bewegen, regelmäßig seine Hausaufgaben zu machen?!

Mein Rat: Eltern sollten

  1. endlich einmal an der erzieherischen Aufgabe der Schule mitwirken und diese sowie die Lehrer in ihren Bemühungen unterstützen,
  2. statt sich grundlos über eine Opposition gegen Schule und Lehrer Gedanken zu machen;
  3. auch intensiv darüber nachdenken, ob es nicht sogar im Interesse ihrer Kinder wäre, die Erledigung der Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft zu überprüfen!

MfG

Arnold

Das kann ich exakt so mit unterschreiben

Das ist vollkommen richtig so und alles andere würde auch überhaupt keinen Sinn ergeben. Eine nicht erbrachte Leistung ist nunmal eine 6 und nichts anderes. Ist das selbe wie wenn man eine Klassenarbeit unausgefüllt abgibt, dann hat man auch keine Leistung erbracht. Warum sollte man dafür etwas anderes als eine 6 bekommen?

Richtig, eine nicht erbrachte Leistung kann man nicht anders bewerten.