Mein Vermieter verlangt Mietminderung zurück, was tun?

5 Antworten

Eine berechtigte Mietminderung kann der Vermieter nicht zurück verlangen.

Unberechtigte bzw. unberechtigt hohe Mietminderung sind Mietschulden.

Hat sich da ein entsprechender Betrag "angesammelt" kann der Vermieter kündigen.

Wie hast Du denn die Mietminderung errechnet?

Exakt nur für den Zeitraum in dem der Mangel bestand und exakt nur für die Wohnfläche die davon betroffen war?

Einfach 20 %, da bezweifel ich schon das die Höhe gerechtfertigt ist, von der Gesamtmiete wäre nämlich nicht richtig, sprich unangemessen hoch.

Ich habe mich an Angaben aus der Mietminderungstabelle gehalten. Und die 20% von der Gesamtmiete errechnet

@derKuba

Und genau das ist falsch. Auf jeden Fall  rechnerisch.

Du hättest die Gesamtmiete anteilig für Fläche der Küchenzeile umrechnen müssen und davon, anteilig für den Zeitraum an dem der Mangel bestand, die Mietminderung vornehmen müssen.

Beispiel:

Gesamtmieter 600 €, Gesamtwohnfläche 60 m², Fläche der Küchenzeile 2 m², Dauer des Mangels gesamt 10 Tage

600 € : 60 = 10 €/m² im Monat für die ganze Wohnung

2 m² x 10 € = 20 ² anteilige Miete für die Fläche der Küchenzeile im Monat : 30 Tage = 0,66 € pro Tag

20 % von 0,66 € = 0,13 € um die Du die pro Tag, an dem der Mangel bestand,  hättest mindern dürfen.

Nicht um 20 % von 600 €

Ich habe Mitte letzten Jahres meinen Vermieter über Tropfwasser in meiner Wohnung telefonisch in Kenntnis gesetzt. (Tropfwasser über der Küchenzeile) 

Wegen der Nachweisbarkeit bei Minderung der Miete sollte man Mängel immer per Einwurfeinschreiben dem Vermieter melden.

Der Vermieter forderte mich per Schreiben auf die einbehaltene Miete zurückzuzahlen. Darf und kann der Vermieter die bis hier einbehaltene Miete zurück verlangen? Weil der Mangel ja erst im Juli, hoffentlich, behoben wurde.



Wenn die Mietminderung zu hoch ist, sind das Mietschulden und der Vermieter kann Geld zurückfordern.

Man sollte Mietminderungen von einem Fachmann festsetzen lassen.

20% waren definitiv zu viel; da schleiße ich mich anitaris Antwort an.

Wenn der Mangel jetzt behoben wurde, müsstest du nachweisen, dass deine Wohnqualität, in diesem Zeitraum um 20 % beeinträchtigt war. Das wird wohl nichts werden.

Etwas anderes wäre, wenn sich durch diese Feuchtigkeit jetzt Schimmel gebildet hätte.

Mit dem letzten Wasser ist ein Teil der Tapete abgegangen. Darunter sind einige schwarze Flecken, vermutlich Schimmel zum Vorschein gekommen

@derKuba

Das ist aber jetzt ein neuer Tatbestand, den du dem Vermieter unverzüglich anzeigen musst.

Hallo nochmal

Es hat sich beim letzten Mal ein Teil der Tapete über meiner Küchenzeile gelöst. Die darunter sichtbar gewordene Rigipsplatte weist einige schwarze Flecken auf von denen ich ausgehe dass es sich um Schimmel handelt.

Außerdem ist das Wasser jedesmal in meine Küchenzeile gelaufen. Kochbücher sind dadurch nass geworden und das Holz der Küchenzeile weist nun an einigen Stellen Verfärbungen auf und die Leiste am Holz hat sich gewölbt und beginnt nun sich zu lösen

Das bedeutet noch lange nicht das Deine Mietminderung berechtigt, insbesondere die Höhe, war und korrekt ausgerechnet.

Wenn nicht, hast Du jetzt Mietschulden.

P. S.: Nutze für weitere Ergänzungen bitte die Kommentarfunktion unter der jeweiligen Antwort.

Noch ein P. S.: Die Kochbücher hätte man ja weg räumen können.

@anitari

Und man hätte z. B. auch saugende Tücher da hin legen können, wo das Wasser drauftropft oder raus kommt. Schadensminderungspflicht!

was war bei dir beeinträchtigt ??  konntest du deine küche nicht mehr nutzen oder mußtest du schränke abbauen???  danach geht der prozentsatz....20% sind meines erachtens wegen tropfen an der decke ein wenig hoch angesetzt.

am besten ein gespräch führen und sich einigen