Kann mich mein Arbeitgeber einplanen wie er will?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frage 1: Darf der Arbeitgeber meine Arbeitskraft mit dem Hinweis kein Bedarf ablehnen und dabei Leihkräfte beschäftigen?

Das ist ein Verstoß des Arbeitgebers gegen eine seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflichten - er muss Dich dann trotzdem für die entsprechende Zeit bezahlen, denn er gerät wegen der Nichtannahme Deiner Arbeitsleistung in den sogenannten "Annahmeverzug".

Grundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; danach bist Du so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet, musst die tatsächlich jedoch nicht gearbeiteten Stunden aber auch nicht nachholen.

Das ist um so gravierender, als er Dich hätte beschäftigen können, es aber nicht tut, sondern statt dessen - wie Du schreibst - Leiharbeitnehmer einsetzt.

Frage 2: Muss der Arbeitgeber Rücksicht auf meine Ruhezeit nehmen oder bin ich der leidtragende wenn ich diese Dienste ablehne?

Wenn Deine Arbeitszeiten nicht vertraglich geregelt sind, hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht, das ihm erlaubt, u.a. die Lage Deiner Arbeitszeit festzulegen (im Rahmen von Verträgen, Gesetzen usw.).

Das wiederum ist geregelt in der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers". Dort ist aber auch festgelegt, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht zwingend nur "nach billigem Ermessen" ausüben darf, d.h. er muss Deine persönlichen Belange zwingend berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen.

In Deinem Fall ist es natürlich so, dass der Arbeitgeber Deinen Nebenjobs grundsätzlich keine Rücksicht nehmen muss auf die Arbeitszeiten Deines Hauptjobs.

Hier ist aber einschränkend (für den Arbeitgeber) zu beachten, dass der Arbeitgeber Dich gebeten hat, den Nebenjob bei ihm weiter auszuüben, wohl wissend um Deine Verpflichtungen im Hauptjob

Unter dieser Voraussetzungen gilt: Die Antwort zu Deinen beiden Fragen fällt zu Deinen Gunsten aus!

Ein anderes Problem ist dann allerdings die Frage, wie Du Dein "gutes Recht" gegenüber Deinem Nebenjob-Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst; denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Sollte es zu einer Kündigung kommen, kannst Du zumindest den Lohn für die nicht abgerufene Arbeitsleistung einfordern (mit Hinweis auf die Gesetzeslage und vorsorglicher Klagedrohung - was meistens hilft); ob Du gegen eine Kündigung - sollte sie denn kommen - klagen kannst (sofern das Kündigungsschutzgesetz KSchG wegen der Betriebsgröße anzuwenden ist) oder willst, ist dann noch einmal eine weitere Frage.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 12.01.2016, 13:34

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hier hat endlich jemand überlegt und dann erst geschrieben. Eine kündigung wird es seitens des Arbeitgebers nicht geben da sonst eine Abfindung fällig wird. MIr wurde gesagt wir werden Sie so planen das es ihnen kein spass machen wird. Auf die Frage warum ich nicht gekündigt werde, wurde nur mit "warum sollen wir? Wie bewegen uns nur im Rahmen unserer Möglichkeiten". Nebenbei wurde mir ein Arbeitszeugnis angeboten, so dass ich zu verstehen bekomme das ich kündigen soll. Arbeitszeiten sind Montag bis sonntag 8-24 uhr möglich.

Familiengerd  12.01.2016, 13:50
@MauriceUnknown

Dir ist sicherlich bewusst, dass Du unabhängig von den rechtlichen Gegebenheiten und Beurteilungen einen "schweren Stand" hast oder haben wirst.

Eine Äußerung des Arbeitgebers wie "wir werden Sie so planen das es ihnen kein spass machen wird" ist natürlich sehr bemerkenswert, weil sie deutlich macht, dass ein Arbeitseinsatz unter Berücksichtigung Deiner persönlichen Belange absolut möglich ist, vom Arbeitgeber aber willkürlich nicht vorgenommen wird.

Das bestätigt noch einmal meine Einschätzung, dass das Recht in beiden Fragen "auf Deiner  Seite" ist - auch wenn es praktisch wahrscheinlich wenig helfen wird.

Es wäre sehr von Vorteil - sollte es zu einer Auseinandersetzung kommen -, wenn es für die o.g. Äußerung des Arbeitgebers Zeugen gäbe; aber auch ohne diese sprächen die konkreten Gegebenheiten  und das Zustandekommen/die Weiterführung des Nebenjobs - eben auf Bitte des Arbeitgebers hin - eindeutig für Dich.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 12.01.2016, 14:11
@Familiengerd

Die Personalleiterin, eine noch Junge Dame war bei dem Gespräch dabei. Mir geht es in erster Linie nicht um den Job, viel mehr will ich mir diese Willkür nicht gefallen lassen und dem Arbeitgeber zeigen, dass er seine Arbeiter schätzen lernen muss. Heute bin ich das Opfer morgen vielleicht jemand anderes der den job zwingend braucht. "Wir werden Sie nur noch ab und an planen. mal für 50 € im Monat mal auch 0 €", jedenfalls wird es Ihnen keinen spaß mehr machen". Das alles nur weil ich auf meine Ruhezeiten hingewiesen habe und die Formel zur berechnung meines Urlaubskontingents erfragt habe. Arbeitstechnisch habe ich mir 0,0 zu schulden kommen lassen. Wie so oft sind nur stille abnickende Mitarbeiter erwünscht. Ich habe jetzt nochmals auf meine Arbeitsbreichtschaft hingewiesen mit der bitte mich zu berücksichtigen

Familiengerd  12.01.2016, 16:47
@MauriceUnknown

Deine Einstellung ist absolut korrekt!

Und wie gesagt: Du bist für die vereinbarten Mindestarbeitsstunden zu, gleichgültig, ob der Arbeitgeber Deine Arbeitsleistung abruft oder nicht!

Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Dass Du ihn noch einmal auf Deine Arbeitsbereitschaft hingewiesen hast, ist sehr gut (wenn auch nicht unbedingt verpflichtend, da alleine die Vereinbarung zur Anzahl der Arbeitsstunden bereits reicht).

MauriceUnknown 
Fragesteller
 12.01.2016, 20:24
@Familiengerd

wieviele Stunden muss ich vergütet bekommen, wenn durchschnittlich 10,5 Std in der Woche vereinbart sind? Das ganze schreit wirklich nach Betriebsrat. Mir Jucken die Finger ganz stark. Einen ersten Verbündeten habe ich schon mal. 

Familiengerd  12.01.2016, 20:56
@MauriceUnknown

Wenn 10,5 Wochenstunden durchschnittlich vereinbart sind, bist Du auch für diese Stundenzahl zu bezahlen, wenn Du nicht eingesetzt wirst.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du Dich selbstverständlich unbedingt mit ihm in Verbindung setzen. Der Arbeitgeber scheitert ohne Beteiligung des BR mit jeder Kündigung vor Gericht.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 12.01.2016, 22:23
@Familiengerd

Nein, einen BR gibt es nicht. Da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Die Idee ist es, einen BR zu gründen. Darauf habe ich große Lust. Kündigen werden die mich eher nicht da eine Abfindung fällig wäre. 

Familiengerd  13.01.2016, 12:19
@MauriceUnknown

Die Gründung eines Betriebsrates ist eine gute Idee!

Am besten wäre es, Mitglied in der für die Branche zuständigen Gewerkschaft zu sein und sich bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl deren Hilfe zu beanspruchen, später bei der praktischen BR-Arbeit dann auch.

Wie haben damit nur die besten Erfahrungen gemacht - unserem Arbeitgeber war allerdings durchgängig auch sehr an einer guten Kooperation gelegen (ich nehme an, um uns zu "umarmen", was aber nicht gelungen ist).

Als Gewerkschaftsmitglied hast Du übrigens auch Arbeitsrechtsschutz, die Beiträge machen einen nicht arm - und können von der Steuer abgesetzt werden.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 12:29
@Familiengerd

Muss mir jetzt nur überlegen wie ich taktisch am besten vorgehe.

Einfach den Februar abwarten und dann das Gehalt einfordern, mit der Befürchtung klagen zu müssen oder direkt die Gründung eines BR in Angriff nehmen. Reichen da 2 Mitarbeiter aus um den BR ins rollen zu bringen? >400 Mitarbeiter

Familiengerd  13.01.2016, 12:47
@MauriceUnknown

Für die Wahl eines Wahlvorstandes, der Die Betriebsratswahl vorzubereiten hat, muss eine Betriebsversammlung abgehalten werden.

Zu dieser Betriebsversammlung können mindestens 3 wahlberechtigte Mitarbeiter des Betriebes einladen - oder eine Gewerkschaft, die im Betrieb über mindestens ein Mitglied vertreten ist.

Schau Dir dazu das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG an, speziell § 17 "Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat" (insbesondere Abs. 3 und 4); Du findest das Gesetz auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:  http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html#BJNR000130972BJNG000302308

Bei einem Betrieb mit 4001 -700 wahberechtigten Mitarbeitern müsst ihr einen Betriebsrat mit 11 Mitgliedern haben (sieh § 9). Es gibt besonderen Kündigungsschutz!

Nochmal mein dringender Rat: holt euch Hilfe von der Gewerkschaft!

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 12:56
@Familiengerd

Das heisst ich könnte erst einer Gewerksachft beitreten, welche dann einlädt oder aber ich brauche insgesamt 3 Arbeitnehmer iklusive mir. verstehe...... kann sowas auch in die Hose gehen? Lese und höre nur das der AG nichts dagegen machen kann.

Familiengerd  13.01.2016, 13:22
@MauriceUnknown

Richtig: Einladung entweder durch 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.

Kommt es trotz Einladung nicht zu einer Betriebsversammlung oder wählt diese keinen Wahlvorstand, dann setzt das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand ein (wieder auf Antrag von 3 Wahlberechtigten oder der Gewerkschaft).

Will der Arbeitgeber Einfluss nehmen, die Wahl behindern oder gar verhindern, macht er sich strafbar. Bereits die mindestens 3 zur Betriebsversammlung einladenden Arbeitnehmer haben einen zeitlich begrenzten besonderen Kündigungsschutz (siehe dazu  http://arbeits-abc.de/sonderkuendigungsschutz-bei-und-nach-betriebsratswahlen/   Kapital 1, 3. Abs.).

"In die Hose gehen" kann das alles nur in dem Sinne, dass es nicht genügend Kandidaten für den Betriebsrat gibt, also überhaupt kein Betriebsrat gewählt werden kann (sollte man aber bei > 400 Arbeitnehmern nicht annehmen) oder dass der Arbeitgeber auf diejenigen, die zur Betriebsversammlung einladen (wollen), sich zur Wahl stellen wollen usw. (unerlaubt, aber nicht direkt belegbar), Druck ausübt usw.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 14:00
@Familiengerd

Das Druck ausgeübt werden wird ist denkbar. Hoffentlich knicken nicht viele ein. 

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 14:09
@MauriceUnknown

mal eine andere Frage: ich bin jetzt für Samstag geplant gewesen, erhalte aber soeben eine Absage mit folgender begründung: "Aufgrund guter Besetzung von – Teilzeit- und Vollzeitkräften, wurden
deine Dienste am 17.01.2016 + 23.01.2016 und 30.01.2016 entfernt". ist das noch in der frist da Dienstplan/-änderungen 4 Tage vorher angekündigt werden müssen?

Familiengerd  13.01.2016, 17:14
@MauriceUnknown

Bei der Dienstplanänderung für den 17.01. ist die vorgeschriebene 4-Tage-Frist  bei Mitteilung am 13.01. als Mindestfrist eingehalten. Du musst nur darauf achten, dass Dir Deine durchschnittlichen 10,5 Stunden bezahlt werden!

Für Dein BR-Vorhaben wünsche ich Dir Glück, Erfolg und standhafte Kollegen/Kolleginnen an Deiner Seite!

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 19:12
@Familiengerd

Ich war aber for den 16ten geplant, wurde mir nochmal bestätigt. Evtl. wollten die mich linken da ich beim letzen Mal aufgrund der Frist, welche nicht eingehalten wurde, trotzdem arbeiten gegangen bin. Da wollte man mich nachhause schicken. Habe dann gesagt wenn ich das schriftlich bekomme gehe ich gerne dann hat man mich arbeiten lassen. Jetzt wurde die Frist wieder nicht eingehalten. Die haben wohl gedacht das ich mir die Zeiten nicht aufgeschrieben habe. Sollte ich jetzt trotzdem arbeiten gehen oder zuhause bleiben und  denen mit Annahmeverzug ankommen?

Familiengerd  13.01.2016, 19:49
@MauriceUnknown

Wenn der Dienst ursprünglich für den 16.01. vorgesehen war, dann kommt die Ankündigung heute, am 13.01., zu spät.

Sollte ich jetzt trotzdem arbeiten gehen oder zuhause bleiben und denen mit Annahmeverzug ankommen?

Ich würde mit Verweis auf die zu späte Information (es handelt sich ja nicht um einen "Notfall", der auch eine kurzfristige Änderung rechtfertigen würde) zur Arbeit erscheinen, Beschäftigung fordern und für den Fall der Weigerung dem Arbeitgeber gegenüber den Annahmeverzug nach BGB § 615 feststellen, also gleichwohl Bezahlugn aus diesem Grund fordern.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 13.01.2016, 20:41
@Familiengerd

So werde ich das machen. Ich lass mich nicht so einfach vergraulen. 

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 12:57
@MauriceUnknown @Familiengerd: Kann ich das so schreiben?

am 16.01.2016 werde ich wie geplant zum Dienst erscheinen.
Eine Änderung der Dienstpläne ist 4 Tage im vorraus anzukündigen. Das Thema hatten wir aber schon mal.

Desweiteren möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich meine Arbeitskarft wie vertraglich vereinbart, durchnittlich 10,5 Std/Woche zur Verfügung stelle.
Sollten Sie in desem Rahmen, keinen Bedarf an meine
Arbeitskraft haben, möchte ich darauf hinweisen, dass die vereinbarten Stunden, aufgrund von Annahmeverzug Ihrerseits, trotzdem zu Vergüten Sind.

Die Vertraglich vereinbarten Stunden sind nach bedarf zu planen, was nicht BEI bedarf bedeutet.

Sollte ich keine Vergütung gem. den Vereinbarten Stunden erhalten, werde ich diese auf dem Rechtsweg einfodern.
Familiengerd  14.01.2016, 13:19
@MauriceUnknown

Inhaltlich okay ... ... Ich kann nur mit dem vorletzten Absatz (nach Bedarf <> bei Bedarf) nicht viel anfange.

Beim Annahmeverzug solltest Du gleich den BGB-Paragraphen 615 ergänzend erwähnen, damit Dein Chef auch deutlich merkt, dass Du "Bescheid weißt".

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 13:49
@Familiengerd

Bei Bedarf würde bedeuten, dass Sie mich nicht bezahlen müssten wenn Sie tatsächlich kein Bedarf hätten. Mein Chef hat beim letzten Gespräch angekündigt, dass er mich nur noch bei Bedarf einplane was bedeutet, das ich kaum zum Einsatz komme. In meinem Vertrag sind 10,5 Stunden/Woche geregtelt. Diese werden nach Bedarf geplant. Das heisst für mich im Umkehrschluss, dass Sie mich zwar planen müssen nur halt nicht zu festen zeiten. 

Familiengerd  14.01.2016, 14:18
@MauriceUnknown

Ob der Arbeitgeber Bedarf an Deiner Arbeitsleistung hat oder nicht:

Du bist für durchschnittlich 10,5 Wochenstunden zu bezahlen, auch wenn er Dich im Durchschnitt weniger einsetzt.

Hier ist nur die Frage, über welchen Zeitraum ein solcher Durchschnitt ermittelt werden müsste: hier ist analog zum Bundesurlaubsgesetz BUrlG und zum Entgeltfortzahlungsgesetz EngFG von Durchschnitt in 13 Wochen/3 Monaten auszugehen.

Was den Zeitpunkt des Einsatzes angeht, so habe ich oben in Zusammenhang mit dem Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers schon etwas geschrieben.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 14:29
@Familiengerd

jetzt bin ich verunsichert wa sich überhaupt machen soll.

1.Nix machen und abwarten wie es weiter geht.

2.Das schreiben fertig machen und Rückmeldung abwarten mit dem Risiko da die mich kündigen und die konsiquenzen in kauf nehmen.

3.oder aber zur Gewerkschaft gehen und den BR ins Rollen bringen und dann erst die Zahlung gem BGB-Paragraphen 615 einfordern.

Familiengerd  14.01.2016, 14:44
@MauriceUnknown

Schick das Schreiben ab (oder gebe es ab), stelle Deine Arbeitsleistung konkret (vor Ort) für die ursprüngliche Dienstplaneinteiligung zum 16.01. zur Verfügung, kontaktiere die Gewerkschaft.

Übrigens:

Wenn es keine arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen gibt (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat), nach deren Verstreichen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verfallen sind, dann gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" eine Frist von 3 Jahren ab Ende desjenigen Jahres, in dem eine Forderung entstanden oder fällig war; bis Ende 2016 kannst Du also noch Ansprüche aus 2013 geltend mach, bis Ende 2017 aus 2014 usw.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 14:49
@Familiengerd

Da ich die Absage für den restlichen Januar und den kompletten Februar schriftlich habe, muss ich trotzdem am 16.01.2016 meine Arbeitskraft vor Ort zur verfügung stellen? Reicht die Absage nicht um das Gehalt zu fordern? Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte wäre ich sofort zum Anwalt gelaufen. leider habe ich das verschlafen

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 14:52
@MauriceUnknown

Wie sieht es mit Abmahnungen aus? Kann ein AN abgemahnt werden ohne vorher gehört zu werden? Die Abmahnung wurde auch nicht unterschrieben zurückgesendet.

Familiengerd  14.01.2016, 14:54
@MauriceUnknown

Streng genommen reicht die vertragliche Vereinbarung (wenn Du nicht gerade mitteilst: "Freut mich, dass ich zu Hause bleiben kann!").

Vorsichtshalber würde ich den Willen zum vertragsgemäßen Einsatz noch einmal (sofort) schriftlich mitteilen, so wie Du es schon im Entwurf getan hast.

Familiengerd  14.01.2016, 15:00
@MauriceUnknown

Kann ein AN abgemahnt werden ohne vorher gehört zu werden?

Ja, eine "Anhörung" ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Aber Du kannst eine Darstellung Deiner "Sicht der Dinge" bezüglich der Abmahnung mit zur Personalakte geben; ob sich das lohnt, hängt von den konkreten Umständen, dem Abmahnungsgrund usw. ab (es lohnt sich nicht z.B. bei einer Lappalie).

Die Abmahnung wurde auch nicht unterschrieben zurückgesendet.

Du musst bei einer Abmahnung auch überhaupt nichts unterschreiben.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 15:15
@Familiengerd

So Post ist raus. irgendwie fängt das ganze an spass zu machen.

Vielen Dank für deine Unterstützung. ich hoffe du bist in zukunft weiterhin hier anzutreffen.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 14.01.2016, 15:23
@MauriceUnknown

meinst du es wäre sinnvoll der Mitarbeiterin aus der Perosnalabteilung, die beim Gespräch dabei war zu bitten, ein Gedächnisprotokoll anzufertigen? Wer weiss wofür ich die Dame noch brauchen werde. 

Familiengerd  14.01.2016, 16:29
@MauriceUnknown

Fragen kannst Du sie selbstverständlich; nützlich bei einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung wäre es auf jeden Fall - auch wenn sie, sollte sie als Zeugin aussagen müssen, die Wahrheit sagen muss und auch bei einer uneidlichen Falschaussage eine harte Strafe droht; ob sie der Bitte nachkommt, ist natürlich eine andere Frage.

Vielen Dank für deine Unterstützung.

Gerne geschehen - viel Glück und gute Nerven!

MauriceUnknown 
Fragesteller
 15.01.2016, 15:53
@Familiengerd

hallo da bin ich schon wieder .-D

@Familiengerd: kann ich dich auch privat anschreiben? bin neu hier und habe diese Funktion noch nicht entdeckt.

Familiengerd  15.01.2016, 17:20
@MauriceUnknown

Geh auf mein Profil, Button "Freundschaft anbieten", nach Annahme erscheine ich bei Dir unter "Freunde" und Du kannst mir unter dem entsprechenden Button Nachrichten schicken.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 15.01.2016, 17:54
@Familiengerd

Hab natürlich vorher schon geschaut aber nichts mit Freundschaft anbieten gefunden. Evtl muss ich noch öfter schreiben bis ich Einladungen verschicken kann 

Familiengerd  15.01.2016, 17:59
@MauriceUnknown

Wenn Du meinen Namen anklickst, öffnet sich ein neues Fenster; rechts ist auf halber Höhe dann der Button "Freundschaft anbieten".

MauriceUnknown 
Fragesteller
 15.01.2016, 19:02
@Familiengerd

Kann es leider nicht finden. Vielleicht auch eine Einstellungssache. Jedenfalls würde ich wieder zum arbeiten eingeplant jedoch bewusst zu Zeiten an denen ich nicht kann. Und zwar mittwochs und donnerstags  von 17-22 Uhr. Dadurch ist meine Ruhezeit von 11 Stunden nicht gegeben. Da ich im 8 im Büro sein muss. Und mittwochs ist der einzige Tag wo ich hauptberuflich bis 17 Uhr im Büro bleiben muss. meine Arbeitszeiten waren eigentlich immer Freitag Samstag Sonntag. In der Woche war ich wenn's hochkommt in den letzten 4 Jahren 3 mal arbeiten. 

MauriceUnknown 
Fragesteller
 05.04.2016, 11:27
@MauriceUnknown

Hallo Familiengerd,

da Du mir beim letzten mal eine super Hilfe warst, würde ich dich gerne wieder privat anschreiben. Man weiss nie wer hier mitliest........

Familiengerd  05.04.2016, 12:01
@MauriceUnknown

Dann mach das mal wieder - wie schon einmal - über eine "Freundschaftsanfrage"!.

MauriceUnknown 
Fragesteller
 05.04.2016, 14:06
@Familiengerd

ich finde auf den Profilen die Option "Freunschaftsanfrage" immer noch nicht :-( kann doch nicht sein

MauriceUnknown 
Fragesteller
 05.04.2016, 14:55
@MauriceUnknown

Habe es jetzt auch über "Danke sagen" probiert. Hier erhalte ich zwar die Option "Freundschaft anbieten" gelange anschließend nur auf die Profilseite *kotz*

Der Arbeitgeber muss auf deinen Hauptjob keine Rücksicht nehmen. Wenn ausgemacht ist bzw. in deinem Arbeitsvertrag steht), dass die Stunden nach Bedarf geplant werden, dann geht es nicht um deinen Bedarf, sondern um den des Arbeitgebers.

Wenn dein Nebenjob zeitlich nicht mit deinem Hauptjob zu vereinbaren ist, musst du dich für einen der beiden entscheiden. Sorry, aber anders wird es wohl nicht gehen.

wurzlsepp668  12.01.2016, 12:31

der Arbeitgeber ist doch IMMER schuld .....

Rechte kennt der Arbeitnehmer alle ...

seine Pflichten (will) er nicht kennen ....

Familiengerd  12.01.2016, 12:36
@wurzlsepp668

@ wurzlsepp668:

Was für ein Blödsinn ist das denn?!?!

wurzlsepp668  12.01.2016, 12:42
@Familiengerd

wieso unterstellst Du mir Blödsinn?

ich habe meine Erfahrungen mit Mitarbeitern ...

glaub mir!

Familiengerd  12.01.2016, 12:47
@wurzlsepp668

Trotzdem ist es Blödsinn, solch eine Aussage pauschal in den Raum zu stellen.

Vielleicht gibt es ja Arbeitnehmer, die das umgekehrt vom Arbeitgeber sagen, weil sie "ihre Erfahrungen" z.B. mit Dir gemacht haben!

Familiengerd  12.01.2016, 13:12
@wurzlsepp668

Immer gerne - zusammen mit drei zustimmenden Usern!  :-))

Familiengerd  12.01.2016, 13:14

@ putzfee1:

Ganz so einfach ist es in diesem Fall wegen der konkreten Umstände (z.B. Bitte des Arbeitgebers des Nebenjobs um weitere Ausübung bei Kenntnis von den Verpflichtungen des Fragestellers) nicht - siehe meine eigene Antwort.

Meine Arbeitszeit ist mit durchschnittlich 10,5 Stunden in der Woche im vertrag geregelt, welche nach Bedarf geplant werden.

Das sagt doch bereits alles aus. Was gibt es denn daran nicht zu verstehen? Dein Arbeitgeber muss natürlich KEINE Rücksicht auf deinen anderen Job nehmen, weil ihn dieses gar nicht tangiert. Wenn du ZWEI Jobs hast, dann musst DU GANZ ALLEINE zusehen, wie du das unter den Hut kriegst. Das interessiert deinen Arbeitgeber doch nicht. Wenn er dich nicht nach Bedarf einplanen kann, dann musst du davon ausgehen, dass du nicht mehr beschäftigt wirst.

Familiengerd  12.01.2016, 13:16

@ ollikanns:

Ganz so einfach ist es in diesem Fall wegen der konkreten Umstände (z.B. Bitte des Arbeitgebers des Nebenjobs um weitere Ausübung bei Kenntnis von den Verpflichtungen des Fragestellers) nicht - siehe meine eigene Antwort.

Wenn sie Dich rausmobben wollen, dann können und werden sie das.

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