Beschäftigungsverbot als Reinigungskraft in der Schwangerschaft?

2 Antworten

Zunächst ist dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde
(z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder
gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Also, dass anstrengende körperliche Arbeit mit Bücken und Schleppen nicht gut ist während der Schwangerschaft, sagt Dir ja wohl der gesunde Menschenverstand - dazu braucht man keinen Arzt zu fragen.

Wenn Du schon mal eine Fehlgeburt hattest, ist das Risiko umso höher - letztendlich musst Du selbst entscheiden, ob Du das eingehen willst; Erfahrungen anderer helfen Dir da nicht weiter, denn jeder Mensch bzw Schwangerschaft ist anders.

Vernünftig ist es jedenfalls nicht.

MissGangRyze 
Fragesteller
 23.01.2017, 09:26

Natürlich möchte ich dies nicht aber ich dachte ich frage hier mal nach und finde vielleicht jemanden dem es ähnlich ging/geht und höre mir deren Erfahrungen an. 

dandy100  23.01.2017, 09:34
@MissGangRyze

Tja, Du wirst wahrscheinlich kaum jemanden finden, der während der Schwangerschaft körperlich schwer gearbeitet hat, eben weil es klar ist, dass man dadurch eine Fehgeburt riskiert

MissGangRyze 
Fragesteller
 23.01.2017, 09:40
@dandy100

Es geht mir darum ob jemand als Reinigungskraft ein Beschäftigungsverbot zb bekommen hat oder eben nicht. Ich spreche wie gesagt mit meiner FÄ darüber und würde meinem Kind niemals schaden.