Beschäftigungsverbot als Reinigungskraft in der Schwangerschaft?
Also, ich habe mir das MuSG mal durchgelesen und naja, als Reinigungskraft arbeitet man schon hart, körperlich extrem anstrengend und ohne eine gebückte Haltung gar nicht machbar. Wischen und saugen ist mit gerader Haltung wohl kaum machbar. Zudem kann ich mich nirgends mal eben schnell hinsetzen, dafür müsste ich erst vom 5ten Stock in den 1ten, dort haben wir einen kleinen "Pausenraum". Ich möchte gern weiter arbeiten aber darf ich das überhaupt? Bzw wäre es sinnvoll? Ich will meinem Wurm auf keinen Fall schaden gerade weil ich letztes Jahr erst eine missed abortion hatte.. achso und Müll, nasse lappen und Möppe, Eimer mit Wasser etc muss ich auch alles tragen. Vorallem der Müll ist oft sehr sehr schwer (Kataloge, Mappen, Telefonbücher, Broschüren etc alles oft im Müll dabei). Arbeite in einer Klinik in der oft Desinfektionen sind sprich dort haben oft Menschen ansteckende Krankheiten, wo wir das Zimmer desinfizieren aber die laufen ja auch überall im Haus rum... Klar spreche ich erst mit meiner FÄ aber mich interessiert die Frage so sehr und vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung. :-)
2 Antworten
Zunächst ist dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.
Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde
(z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder
gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Also, dass anstrengende körperliche Arbeit mit Bücken und Schleppen nicht gut ist während der Schwangerschaft, sagt Dir ja wohl der gesunde Menschenverstand - dazu braucht man keinen Arzt zu fragen.
Wenn Du schon mal eine Fehlgeburt hattest, ist das Risiko umso höher - letztendlich musst Du selbst entscheiden, ob Du das eingehen willst; Erfahrungen anderer helfen Dir da nicht weiter, denn jeder Mensch bzw Schwangerschaft ist anders.
Vernünftig ist es jedenfalls nicht.
Tja, Du wirst wahrscheinlich kaum jemanden finden, der während der Schwangerschaft körperlich schwer gearbeitet hat, eben weil es klar ist, dass man dadurch eine Fehgeburt riskiert
Es geht mir darum ob jemand als Reinigungskraft ein Beschäftigungsverbot zb bekommen hat oder eben nicht. Ich spreche wie gesagt mit meiner FÄ darüber und würde meinem Kind niemals schaden.
Natürlich möchte ich dies nicht aber ich dachte ich frage hier mal nach und finde vielleicht jemanden dem es ähnlich ging/geht und höre mir deren Erfahrungen an.