Ist die volle Erwerbsminderungsrente ein Arbeitsverbot?

5 Antworten

Hallo Arina555,

Sie schreiben:

Ist die volle Erwerbsminderungsrente ein Arbeitsverbot?

darf man dann nicht arbeiten gehen ist das verboten dann ?

Antwort:

Von einem Arbeitsverbot kann keine Rede sein, denn dann haben Sie den Sinn und Zweck einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht verstanden!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, muß für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand der eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere......!

Sie müßen also nachweisen, daß Sie selbst derartige leichte Tätigkeiten dauerhaft nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben können!

Für einen derart gesundheitlich angeschlagenen Menschen stellt sich also nicht die Frage nach einem Arbeitsverbot, denn er kann so gut wie keine Tätigkeit mehr als 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben!

Trotz dieser extremen Einschränkungen läßt der Gesetzgeber aber noch zu, daß bei einer vollen Erwerbsminderungsrente pro Monat bis zu 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdient werden dürfen, wobei Arbeitsvertraglich darauf zu achten ist, daß die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden bleibt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

man darf eine Tätigkeit annehmen, die unter 3 Stunden täglich liegt. wenn man pingelig ist: 2 Std. 59 Min  ;o)

zudem gilt eine Einkommensgrenze.

wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, dann wird die volle EM-Rente gekürzt.

wenn man 3 Std und mehr arbeitet gilt man eigentlich nicht mehr als voll erwerbsgemindert, sondern nur noch teilweise. ich selbst habe zwar noch keinen Fall in meinem Erfahrungskreis gehabt, aber schon davon gehört, dass die Rentenversicherung rückwirkend die volle EM-Rente aberkannt und die Rente zurückgefordert haben soll.

Die volle EM-Rente besagt, dass du nur noch weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Arbeit ausüben kannst.

Das erklärt sich wohl von selbst

Bei 3-6 Stunden täglich wird die Rente um 50 % reduziert.

Volle Erwerbsminderungsrente, erhält wer weniger als 3 h
arbeiten kann pro Tag

Halbe Erwerbsminderungsrente, erhält wer mehr als 3 aber
weniger als 6 h pro Tag arbeiten kann.

So steht es im Gesetz. 

Meine Frage ist eher, warum beantragt man eine VOLLE Erwerbsminderungsrente?

DerHans  14.10.2016, 14:32

Sie Erwerbsminderung BEANTRAGT man nicht, sondern sie wird von einem Sachverständigen festgestellt.