Rentenversicherung abschließen während Insolvenz?

2 Antworten

Alles was während h IV Bezug oder während Insolvenz investiert wird, kann nur aus dem unpfändbarem Teil des Einkommens erspart werden.  Allerdings liegt die Grenze des Schonvermögens bei der Altersversorgung wesentlich höher als bei Bargeld oder Sparguthaben und richtet sich nach dem alter des Anlegers.

Andererseits wäre es ja ein Unding, statt in die Entschädigung der Gläubiger in die eigene Altersversorgung zu investieren

Also die Rente soll direkt durch Lohnumwandlung , also vom Bruttolohn abgeführt werden .