Aufhebung der Reschuldbefreiung

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Guten Morgen

schon mal richtig das Sie die Beschwerde eingelegt haben. Die Versagung muss begründet werden, eine Versagung ohne Nennung der Gründe ist per se angreifbar und wird spätestens in der nächsten Insztanz gekippt.

Am besten einen Beratungsschein ausstellen lassen und damit zum Fachanwalt. Hat einer der Gläubiger böswillig falsche Angaben gemacht (Anwalt erhält Akteneinsicht) nicht zögern éine Strafanzeige zu erstatten.

Hier noch mal die Gründe aus denen eine Restschuldbefreiung versagt werden kann:

1) der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.

2) der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

3) der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder

4) der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Und ganz wichtig:

Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.

Das geschieht häufig durch eine Eidestattliche Versicherung des Gläubigers und sollte deshalb genau geprüft werden.

Wenn Sie sich von all dem nichts zuschulde haben kommen lassen, seien Sie guten Mutes. Mit einem Anwalt kommen Sie da durch.

dele55 
Fragesteller
 17.12.2013, 11:52

Hallo,

man versucht aus dem Bericht des Insolvenzverwalters zu Beginn der Insolvenz mir ein Verstoß gegen meine Pflichten zu kontruieren, aber alles ohne Beleg und Nachweis. Beispiel: 2009 ging in der Krise mein Transportunternehmen zu Ende, wie hunderte andere auch. ICh habe daraufhin Insolvenz angemeldet und wurde vom Insolvenzverwalter natürlich daruaf hingewiesen einer BEschäftigung nachzugehen. Dies habe ich natürlich auch gemacht. Die ersten beiden Firmen bei denen ich kurfristig gearbeitet habe ( 2 Monate )konnten mich nicht bezahlen. Danach bin ich seit nunmehr 4 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt und trete den pfändbaren Teil ab. Da der Insolvenzverwalter selbst auch nicht in der Lage war Geld von den Unternehmern , für die ich 2 Monate gefahen bin zu bekommen, weil diese in der Zwischenzeit selbst pleite waren, versucht nun ein Gläubiger nachzuweisen ich hätte in dieser Zeit einkünfte gehabt. Gibt aber keinerlei nachweis darüber.

nochmals Danke für die Antwort.

Ich denke Du machst es wie ich und wie über geschätzte 1.000 andere EU-Bürger.. Ziehe nach England und durchlaufe dort das Englische Insolvenzverfahren. Dann bist Du von heute in 12-18 Monaten automatisch Restschuldbefreit. Google einfach mal unter "englandinsolvenz.eu". Die haben mir geholfen und meine Schufa ist jetzt wieder sauber. Ach ja, in England gibt es die "Wohlverhaltensphase nicht. Und man lässt Dir echt genug zum Leben. Ich Deutschland hast Du ja nur das Existenzminimum und das ganze Dauert 6 bis 9 Jahre. Die rechtliche Basis ist eine EU-Verordnung und das Europäische Insolvenzrecht. Alles völlig legal und nach Urteilen des EuGH und des BGH auch in Deutschland anzuerkennen. Ich empfehle Dir, dich auf alle Fälle einmal zu Informieren. Ich war gerade auf deren Website und habe gesehen, das die auch schon einige Erfahrungsbericht und einige gute Bewertungen von" Ausgezeichnet " haben.

Was hast du denn getan, damit dein Verfahren gekippt wird? Und wovor willst dein Einkommen und dein Konto schützen? Davor, dass du anderen Leuten das Geld, was ihnen zusteht zurückzahlen musst?

Wenn ein privates Insolvenzverfahren gekippt wird, fällt die Restschuldbefreiung weg, sprich du musst alles zurückzahlen, was offen ist. Eventuelle Haftbefehle werden eingefordert und dadurch, dass es keine Restschuldbefreiung gibt, kannst du je nach Höhe den Rest deines Lebens die Schulden abstottern. Zum Leben bleibt dir nur der ges. vorgeschriebene Grundbetrag.

dele55 
Fragesteller
 16.12.2013, 21:40

Hallo, ich habe eigentlich nur noch 18 Monate bis zum Ende meines Insolvenzverfahren, seit Beginn gehe ich ganz normal Arbeiten und führe alles bis auf dem Selbstbehalt an den Insolvenzverwalter ab. Haftbefehle bestehen nicht, ich hab ja immer alles abgeführt bis auf den Mindestbehalt. In dem Bechluss des Gerichts steht Verstoss gegen die Obliegenheitspflichten, näher sind meine Verstöße nicht bezeichnet, ich habe jetzt erstmal eine Sofortige Beschwerde eingelegt, da der Antragsteller ja seinen Antrag glaubhaft machen muss.. Ich bin selbst völlig überrascht.

Naduah2412  16.12.2013, 21:45
@dele55

Dann hast du schonmal gut gehandelt. Vielleicht will dir nur jemand eins reinwürgen. Wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen (Schwarzarbeit, Nebenverdienst, ect.) dann brauchst dir auch keine Sorgen machen. Sprich aber sicherheitshalber mit deinem Insolvenzverwalter. Wenn du so lange durchgehalten hast, dann schaffst die restlichen 18 Monate auch. Viel Glück.

Schuldenhelfer  17.12.2013, 11:33

Ah ha wieder einer der Oberschlauen die noch nicht begriffen haben das der Schuldenturm abgeschafft wurde. Haftbefehle gibt es nur wenn jemand die Vermögensauskunft verweigert. Da diese sowieso schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens gemacht werden musste können überhaupt keine Gründe für einen Haftbefehl vorliegen.

Schade nur das das auch für "Dummschwätzer" gilt

Naduah2412  17.12.2013, 13:50
@Schuldenhelfer

Ich habe nach bestem Wissen geantwortet, wenn die Antwort nicht korrekt war, dann tuts mir leid, aber man muss mich nicht gleich als "oberschlau" oder "Dummschwätzer" titulieren, ich beleidige schließlich auch niemanden. Aber Hauptsache man kann andere nieder machen, statt einfach die Frage zu beantworten. Musst dich ja jetzt ganz groß fühlen, dass du es einem " Dummschwätzer" wie mir so richtig gegeben hast. Schönen Tag noch...

Du kannst Einspruch einlegen, aber wir wissen ja nicht inwieweit du gegen das Insolvensgesetz verstoßen hast, da musst du deinen Insolvensverwalter fragen

jurafragen  16.12.2013, 21:25

Du kannst Einspruch einlegen

Nein, aber vielleicht Beschwerde.

gegen das Insolvensgesetz verstoßen

Es gibt kein "Insolvenzgesetz".

Frag Deinen Schuldnerberater oder Insolvenzverwalter.