Bausparvertrag / Vermögen während Insolvenz (Wohlverhaltensphase!)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Aufhebung des verfahren, kannst du wieder sparen. Ob es moralisch einwandfrei ist, mehr Vermögen als angemeldete Forderungen zu besitzen, wenn entgültig über die RSB entschieden wird, sei dahingestellt. Bei der Entscheidung zur RSB geht es nur darum, ob die Obleigenheiten und die Mitwirkungspflicht erfüllt wurden. Nicht jedoch darum, welche Vermögenswerte der Schuldner hat. Diese werden ja im eigentlichen Verfahren verwertet. Kritisch wird es aber, wenn die TH- und Verfahrenskosten noch nicht gezahlt sind. Mit Erteilung der RSB wird die gerichtskasse an dich herantreten und die offenen Kosten einfordern. Bei Vermögenswerten ist dann eine weitere Stundung oder ratenzahlung ausgeschlossen. Das Angesparte würde also zum Teil dafür zu verwenden sein.

Super Antwort Danke!!

Was Du mit deinem verbleibenden Einkommen anfängst bleibt Dir überlassen.

Sofern Deine Schulden abbezahlt sind kann keiner darauf zugreifen. Sollten nach Ablauf der WVP novh Schukden bestehen, hat das angesparte Vermögen keinen Einfluß auf die RSB.

Wahrscheinlich wird der Bausparvertrag ja auch noch laufen, je nachdem wie lange die WVP jetzt noch geht.

Die WVP ist noch garnicht da, kommt aber demnächst. Und wenn sie kommt, möchte ich so einen einrichten. Angenommen: Ich hab 4300€ Schulden, und habe bis zur WVP nichts pfändbares abgeben können, da ich noch eine Ausbildung mache. Aber ich habe einen Bausparvertrag, bei dem ich bis zu Ende 5000€ einbezahlt habe. Geht sowas?

@Tierlieb12

Das geht auf jeden Fall, und klass dich nicht irr machen

Hallo,

da die Zeit bis zum Ende der Wohlverhaltensphase bei Dir noch einiges Ausmacht und keiner weis, was in der Zwischenzeit noch passiert, würde ich das Geld nicht auf den eigenen Namen anlegen sonder zum Beispiel auf den Namen Deiner Eltern oder Großeltern machen, dann bekommst Du auch noch die Wohnungsbauprämie.

Ich bin bei solchen Sachen immer lieber etwas zu vorsichtig als zu blauäugig.

Sonnige Grüße

Spar einfach u. leg das Geld unter Kopfkissen.-Dann musste auch nix diskutieren.- Eigentlich ist das so, dass der Inso-Schuldner über seine pfändungsfreien Bezüge vollkonnen FREI verfügen kann.-Am besten gibste das Geld jemand anderem, der das dann für dich anlegt.- Dann gibts keine dummen Fragen.-

Bei der RSB wird noch einmal alles grprüft was Du besitzt. Ich würde nicht das Risiko eingehen, das Dir einer die RSB versagt. Warte mit dem Sparen lieber bis Du die RSB schriftlich hast

Das ist nicht ganz richtig. Selbstverständlich kann er sparen. Vermögen bildet keien Prüfungsgrundlage bei der entgültigen Entscheidung über die RSB. Hier geht es nur darum, ob die Obliegenheiten nach 295 InsO erfüllt wurden. Vermögen spielt immer nur im eigentlichen Verfahren, nicht aber in der WVP eine Rolle.