Kleingewerbe als Auszubildender anmelden. Muss mein Betrieb bescheid wissen?

4 Antworten

In deinem Vertrag steht, unter welchen Voraussetzungen ein Nebentätigkeit (egal ob selbstständig oder angestellt) möglich ist. Wenn deine Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird, reicht oftmals schon die Information. Aber wenn du dich z.B. in der selben Branche tummeln willst, wie dein Ausbildungsbetrieb, dann werden sie es dir mit Sicherheit nicht erlauben.

Wenn Du neben der Ausbildung arbeitest (egal ob selbständig oder nicht) musst Du das vorab mit dem Betrieb klären. Du benötigst hier die Genehmigung.

Ja, der Betrieb muss darüber informiert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

steht üblicherweise im Vertrag ausdrücklich ...