berufsanerkennung ohne ausbildung

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Es reicht, wenn du einen Nachweis führen kannst, dass du sechs Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast- Arbeitszeugnisse reichen. Erst wenn du einen Lehrling ausbilden willst brauchst du eine Sondergenehmigung, die der Regierungspräsident erteilen kann.

wasserschlange  07.04.2010, 19:07

Damit man Lehrlinge ausbilden kann benötigt man eine spezielle Prüfung, die von der zuständigen IHK, Handwerkskammer oder so abgenommen wird. Meist muss man vorher auch eine entsprechende Weiterbildung machen. Der REgierungspräsident hat damit nichts zu tun. Woher will er denn wissen, ob derjenige die fachlichen Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung hat? Eine langjährige Tätigkeit sagt darüber nichts aus.

DerHans  07.04.2010, 22:53
@wasserschlange

Ich habe von einer Sondergenehmigung gesprochen Ich weiß wovon ich rede. Ich habe sie selbst bekommen. Die AusbildereignungspPrüfung ist unabhängig davon. Diese ist für alle Berufe erforderlich. Allerdings mittlerweile wieder verwässert. Selbstverständlich mussten Zeugnisse eingereicht werden. Meine Prüfung zum Versicherungskaufmann habe ich später erst in einer externen Prüfung nachgeholt. Quasi aus Interesse, ob ich bestehe.

angel3078  16.11.2010, 12:07

dauert das nicht nur drei jahre?wie eine ausbildung?

Frage an Derhans , gibt es einen Paragraphen der irgendwo steht darüber

Nach 6 Jahren kannst du dich zwar z.B. Maurer nennen, dürftest dennoch keine Lehrlinge ausbilden.

Du kannst aber eine externe Prüfung ablegen, wenn du die Gebühr bezahlst.

ohne ausbildung/abschluss ist man immer eine ungelernte kraft, die somit weniger geld verdient.

und in vielen berufen ist es gar nicht möglich, als ungelernter mitarbeiter zu arbeiten

saphir1983 
Fragesteller
 07.04.2010, 18:50

arbeite schon als hilfsarbeiter in diesem beruf

Undsonstso  07.04.2010, 19:04
@saphir1983

als was denn? vielleicht kann man dan eher was dazu sagen.

saphir1983 
Fragesteller
 07.04.2010, 19:27
@Undsonstso

Lackierer

Undsonstso  07.04.2010, 19:49
@saphir1983

kann ich mir nicht vorstellen,

aber frag in der handwerkskammer mal nach.

Das geht nur,wenn du eine Ausbildung gemacht hast.Sonst gilt es nicht als Beruf.