Beruf! DRINGEND!

6 Antworten

natürlich ist es erlaubt, jemandem zu kündigen, wenn der Arbeitsplatz wegfällt. Sie kann sich woanders bewerben. Eine Abfindung wäre nett von Edeke, aber einen Anspruch darauf hat sie nicht. Sie sollte aber umgehend ihre drohende Kündigung bei der Arge melden, sonst bekommt sie eine Sperre mit der Zahlung des Arbeitslosengeldes!

ALG1 gibt es voder Arbeitsagentur. Und Argen gibt es nicht mehr, das sind jetzt die Jobcenter.

Wenn der Arbeitsplatz generell wegfällt, ist die Kündigung schon i.O. Wäre "betriebsbedingte Kündigung".

wennn die mensa zumacht gibt es nichts mehr zu tun oder

wie lange war siedort tätig

ob sie einen neuen job im edeka bekommt sollte sie mit ihrem chef klären

aber anscheinend ja nicht

dann hätte man wohl mit ihr gesprochen

Ja, die Kündigung ist erlaubt, da der entsprechende Betriebsteil geschlossen wird.

Abfindung? Wovon träumt ihr nachts?

Ein Job woanders im Edeka....als was denn? Hat sie die nötigen Kenntnisse dafür? Wenn nicht, dann dürfte das der Hauptgrund für die Kündigung sein, sonst hätte man ihr eine Versetzung angeboten.

die kündigung ist rechtens. es wäre natürlich schön von edeka, wenn sie deiner freundin eine stelle im unternehmen angeboten hätte. dazu sind sie aber nicht verpflichtet. deine freundin muss sich jetzt bei der arbeitsagentur als arbeitslos melden.