Arbeitgeber meldet mich nicht ab?

4 Antworten

Wobei Du allerdings die überzahlte Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung ab Beginn des Folgejahres in jedem Fall erstattet bekommen wirst. ( Ich weiß, dass Dir dies im Moment nicht so wirklich hilft. )

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ende-der-beschaeftigung-lohnsteuer-beitrags-und-melderecht_idesk_PI10413_HI1565847.html

Erfolgt bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Anmeldung durch den neuen
Arbeitgeber bevor der bisherige Arbeitgeber die Abmeldung vorgenommen
hat, erhält der neue Arbeitgeber die für das erste Dienstverhältnis
gültigen ELStAM (Steuerklasse I bis V) rückwirkend ab Beginn des
Dienstverhältnisses.
Der bisherige Arbeitgeber erhält mit Gültigkeit ab
dem Tag der Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber (Tag des neuen
Beschäftigungsbeginns) die ELStAM für die Steuerklasse VI, wenn er den
Arbeitnehmer noch nicht abgemeldet hat. Dies gilt allerdings nur dann,
wenn die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen
nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgt.
Dagegen werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale für das erste Dienstverhältnis dem neuen
Arbeitgeber erst mit dem Tag der Anmeldung zur Verfügung gestellt, wenn
zwischen dem Beginn des Dienstverhältnisses und der Anmeldung mehr als
6 Wochen liegen.

Vielleicht hilft Dir dies etwas weiter.

In diesem Zusammenhang ist es jedoch vollkommen gleichgültig, ob Du nun bei Deinem vorherigen Arbeitgeber einen schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag hattest. Wichtig ist nur, dass Deine Kündigung beim vorherigen Arbeitgeber schriftlich ! erfolgte.

Zum Thema Abmeldung: ( gleicher Link )

Abmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, muss
der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitstellt, der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und auf elektronischem Wege mitgeteilt werden.

Frage also bitte beim Finanzamt nach, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Denn das FA kann den AG vermutlich auch zur Abmeldung auffordern.

@wilees

Danke für die Info! Ich werde am Montag beim Finanzamt anrufen.

Das schlimmste was du machen musst in eine Steuererklärung und dort dein Geld zurückholen.

Mein Mann musste das weil behauptet wurde er wäre noch gemeldet obwohl ein Anruf beim Finanzamt gereicht hätte das es nicht so war 

Danke für deinen Ratschlag! :-)

Mir wurde gesagt, dass das eine lange Prozedur sei und man ewig auf sein Geld warten müsste... wie verhalte ich mich, wenn sich AG gänzlich weigert, mich abzumelden? Habe ich die Möglichkeit, ihm mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen?

@Tanzdrang

Ja es dauert etwas aber immerhin bekommt man sein Geld ! Du hast ja ein Brief per Einschreiben ihm  Geschick würde jetzt warten und dann evtl zum Anwalt 

Sehr eigenartiger Text. Was hat die Steuerklasse mit deiner Versicherung zu tun? Und Steuerklasse 1 oder 6 sind meines wissens gleich. Und ein mündlicher Vertrag ist auch gültig. Ich würde der Versicherung (was damit auch gemeint sein könnte) selbst eine Info schicken und den Sachverhalt mitteilen.

Pardon, natürlich wurde sowohl meine Versicherung, als auch das Finanzamt von meiner Tätigkeit in Kenntnis gesetzt. Und nein, Steuerklasse I und VI sind ganz und gar nicht identisch. Falls keine Abmeldung zustande kommt, bin ich im Falle einer neuen Arbeit für zwei Arbeitgeber tätig und habe somit viel größere Abgaben.

Mache das einfach selber  melde  dich zb  bei deine -Krankenkasse und  sage das du dort nicht mehr arbeitest!

Dein Lohn hat nichts mit der Abmeldung zu tun oder einer höheren steuer klasse außerdem als Student    hast du ganz andere feibeträge!

In eine höheren steuer klasse  kommst du erst wen du heiratest oder    viel zu viel verdienst!

Aber ist es nicht so, dass man viel höhere Abzüge hat, wenn man in den Augen des Finanzamts für 2 Arbeitgeber tätig ist?

@Tanzdrang

Wen das  so wäre  dann hat man auch mehr Abzüge aber das kann man einfach verhindern.!Nur weil du da nicht arbeitest wird er   kaum  etwas weiter zahle und damit ist auch das Finanzamt informiert!Wen du 2 Arbeitgeber hättest müsstest du das deinen Arbeitgebern sagen!

@Tanzdrang

@herakles 300

Deine Aussage ist komplett falsch!

Als Lediger hat man ohne Kind immer die LStKl.I beim 1. !! Arbeitsverhältnis. Nimmt man eine weitere lohnsteuerpflichtige Tätigkeit auf, so hat man für den Lohn der 2. Arbeitstätigkeit die LStKl. VI !!

Und bei Verheirateten sind in Kombination die Steuerklassen IV / IV oder III / V möglich