Hi,
da Gerichte mich grundsätzlich erstmal ignorieren (so einen Fall hatte ich schon einmal), ist es auch dieses Mal so:
Mein Erzeuger ist seit Monaten tot und würde mir; sollte ich das Erbe annehmen; einen riesigen Schuldenberg hinterlassen.
Nachdem ich davon erfahren hatte (vor 2,5 Wochen), habe ich panisch alle Notare abtelefoniert und innerhalb von drei Tagen hatte ich einen Termin. Dort habe ich das Erbe ausgeschlagen. Das war vor zwei Wochen.
Vorgestern erreichte mich ein Brief vom Nachlassgericht, in dem mir der Tod nochmal mitgeteilt wurde. Es wurde außerdem gefragt, ob ich über ein Testament bescheid wisse, wie der Lebensunterhalt bestritten wurde, ob die Bestattung beauftragt wurde und ob ich beabsichtige, das Erbe auszuschlagen.
Das habe ich nicht ganz verstanden. Der Notar hat mir letzte Woche mit dem Hinweis, dass er die Erbausschlagung an das Amtsgericht gesendet hat, eine Rechnung zukommen lassen.
Was muss ich jetzt tun? Muss ich selbst nochmal die Erbausschlagung dort hinschicken? Oder ist für mich alles erledigt? Und warum weiß das Gericht (es war definitiv das richtige Gericht) nicht bescheid?
Ich habe die letzten beiden Tage mehrmals dort angerufen. Über die Durchwahl ist niemand zu erreichen. Die Warteschleife des Gerichts hat mir zu lange gedauert. Nach insgesamt 5 Anrufen mit jeweils 30 Minuten Wartezeit ohne Antwort, habe ich aufgelegt. Ich war immerhin auf Arbeit...
Des Weiteren sind noch € 21.000 titulierter Unterhalt offen, die ich von den Erben eintreiben möchte. Daher würde ich gern Akteneinsicht in die Nachlassakte beantragen.
Wie sollte ich einen derartigen Antrag am Besten formulieren? Gibt es da Stolpersteine? Den Titel und eine Auflistung des ausstehenden Unterhalts in Kopie füge ich logischerweise bei.
Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.