Leibliche Mutter vertorben.Laut Berliner Testament erb ich allein, wenn Stifvater verstirbt. Der hat einen unehelichen Sohn. Ist dieser Erbe meines Stifvaters?

8 Antworten

Ist er ,sogar wenn wenn im Testament alles dir zugeschrieben werden würde.. es sei denn, dein Stiefvater hat ihn in irgendeiner Form bereits eine Auszahlung zukommen lassen. Das war früher mode bei wohlhabenden , wenn man sich von unehlichen Kindern befreien wollte.

Für das Leibliches Kind dürfte der Anspruch auch höher sein als die eines Ziehkindes..mit Ausnahme, er hat dich bzw andere offiziell adoptiert  

SaVer79  12.06.2017, 12:51

Wenn es im Testament so geregelt ist, dann kann es auch sein, dass das uneheliche Kind nur den Pflichtteil bekommt. Aber dazu müsste man halt den Wortlaut des Testaments kennen

PediChi 
Fragesteller
 12.06.2017, 14:30
@SaVer79

Im Testament bin ich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Stifvater kennt seinen Sohn gar nicht. Hat nur Unterhalt gezahlt und würde ihm ein "Erbe" nicht so gerne zukommen lassen.

Wie bei vielen juristischen Themen gilt auch hier, das hängt davon ab. Sollte dein Stiefvater kein weiteres Testament machen, ist dessen Sohn enterbt. Er kann dann gegen dich einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Hinterläßt er ein weiteres Testament wäre durch das Nachlassgericht zu klären, wie dann die Rechtslage ist. Das Berliner Testament selbst ist nach dem Tod eines Partners nicht mehr zu ändern, der Überlebende bleibt aber testierfähig.

Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Rechtsgebieten und ohne den Rat eines Fachanwalts ist hier kaum etwas zu sagen oder zu entscheiden.

Im Berliner Testament erbt jeweils beim Tod des einen Ehepartners der andere Ehepartner. Das wäre dann der Stiefvater. Stirbt dieser, sind die Kinder erbberechtigt, wobei egal ist, ob sie ehelich oder unehelich geboren oder adoptiert sind.

Ich bin kein Jurist, ich denke dass dir zumindest der Pflichtteil aus dem Erbe deiner Mutter zusteht - wenn es um viel Geld geht, solltest du dich um einen Anwalt für Familienrecht/Erbrecht bemühen und eventuelle Ansprüche zu sichern.

Das kommt auf den genauen Inhalt des Testaments an. Im Regelfall besteht aber ab dem Tode des Erstversterbenden eine Bindungswirkung. D.h. das Testament kann vom Überlebenden nicht mehr einseitig abgeändert werden. Der Sohn kann aber einen Pflichtteilsanspruch gegen dich geltend machen.

Je nachdem, wie das Testament formuliert ist, bekommt er allerdings nur empfehlen Pflichtteil

fidi5895  12.06.2017, 12:51

Wenn ein Vater nur einen leiblichen Sohn hat , wie hoch denkst du jetzt der PFLICHTEIL nun  sein ?

Sachse69  12.06.2017, 15:40
@fidi5895

Der Pflichteil eines Enterbten beträgt 50 % des gesetzlichen Erbes. Jemand, der gesetzlich die Hälfte des Vermögens erhalten würde, hat einen in Geld zu leistenden Pflichtteilsanspruch an den anderen, alleinigen Erben von einem Viertel des Vermögens. Ob ein Berliner Testament hierauf eine Auswirkung hat, dass muss von einem Fachanwalt geprüft werden, denn hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut des Testaments an.

SaVer79  12.06.2017, 12:52

Das kommt drauf an, ob das Stiefkind adoptiert wurde. Wenn nicht und es nur ein leibliches Kind gibt, dann beträgt der Pflichtteil 50%

fidi5895  12.06.2017, 12:56
@SaVer79

Ja richtig..Pflichtteil ist 50% ... und anschließend wird die verbleibende Masse aufgeteilt.. kann heißen das das leibliche Kind von der die verbleibende Masse weitere 50% bekommt.. Sonst wäre das leibliche Kind benachteiligt , weil es ja sonst nur die Hälfte es Gesamtvermögens erhalten hätte...

Somit würden das Ziehkind von 10000€ Gesamtmasse 2500 bekommen.

SaVer79  12.06.2017, 12:59

Das ist falsch. Gehen wir weiter von dem Fall aus, dass das Stiefkind als Alleinerbe eingesetzt wurde und nicht adoptiert wurde, dann kann das leibliche Kind 50% als Pflichtteil (in Geld) fordern. Der Rest gehört dem Alleinerben. Da wird nichts weitere aufgeteilt