Berliner Testament in Patchworkfamilie?

1 Antwort

Ein "Berliner Testament" gibt es in zwei Ausformungen:

  1. Einheitslösung: Ehepartner wird Vollerbe; Kinder werden enterbt; Kinder erben erst bei Tod des Letztversterbenden.
  2. Trennungslösung: Ehepartner wird Vorerbe; 'verwaltet' das geerbte Vermögen; Kinder werden schon jetzt Erbe, haben zwar keinen direkten Zugriff auf das Erbvermögen, aber gewisse Mitspracherechte.

Du sprichst im Sachverhalt von der "Vorerbin", das deutet auf die Trennungslösung hin.

War das bewusst gewählt oder steht die Frage der Einheits- oder Trennungslösung noch im Raum?

Bei der Trennungslösung gibt es keinen Pflichtteilsanspruch, da keine Enterbung stattfindet.

Vielen Dank, AuroraAlpha! Es handelt sich um eine Einheitslösung.