Berliner Testament in Patchworkfamilie?
Herr A ist Hausbesitzer und in zweiter Ehe mit Frau B verheiratet. Beide haben jeweils 2 Kinder aus erster Ehe, aber keine gemeinsamen Kinder. Damit Frau B nach seinem Tod weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen kann, setzen die Eheleute ein Berliner Testament auf.
Nach dem Tod der Vorerbin sollen die Kinder von Herrn A jeweils ein Drittel, also ingesamt zwei Drittel, die Kinder von Frau B zusammen ein Drittel des Vermögens erben. Da Frau B Hausrat, bewegliche Gegenstände sowie alle vorhandenen Bankguthaben als Vorausvermächtnis erhält, bezieht sich die vertragliche Nacherbfolge lediglich auf den Immobilienbesitz.
Als Herr A verstirbt, fordert seine leibliche Tochter ihren Pflichtteil und bekommt diesen von Frau B ausbezahlt. Für mich als juristischen Laien wirft dies einige - natürlich rein theoretische - Fragen auf:
1. Wird der ausgezahlte Pflichtteil-Betrag vom Hauswert abgezogen?
2. Hat die leibliche Tochter von Herrn A nach dem Tod der Vorerbin weitere Ansprüche, und wenn ja, welche?
3. Welchen Anteil erhält der leibliche Sohn von Herrn A nach dem Tod der Vorerbin? Welcher Zeitpunkt wird bei der Ermittlung des Hauswerts zugrunde gelegt: Todesdatum Herr A oder Todesdatum Frau B?
4. Ist es richtig, dass es bei einem Berliner Testament keinen Steuerfreibetrag für die Nacherben gibt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Ein "Berliner Testament" gibt es in zwei Ausformungen:
- Einheitslösung: Ehepartner wird Vollerbe; Kinder werden enterbt; Kinder erben erst bei Tod des Letztversterbenden.
- Trennungslösung: Ehepartner wird Vorerbe; 'verwaltet' das geerbte Vermögen; Kinder werden schon jetzt Erbe, haben zwar keinen direkten Zugriff auf das Erbvermögen, aber gewisse Mitspracherechte.
Du sprichst im Sachverhalt von der "Vorerbin", das deutet auf die Trennungslösung hin.
War das bewusst gewählt oder steht die Frage der Einheits- oder Trennungslösung noch im Raum?
Bei der Trennungslösung gibt es keinen Pflichtteilsanspruch, da keine Enterbung stattfindet.
Vielen Dank, AuroraAlpha! Es handelt sich um eine Einheitslösung.