Geld geklaut - wie Sohn enterben, möglichst inkl.Pflichtteil? Sohn Erbe in unlöschb.Berl.Testament!

10 Antworten

Zu Lebzeiten kann man mit seinem Vermögen machen, was man will.Testament hin oder her. Also verkaufen wäre die beste Möglichkeit, zu mal der Mann noch die Chance hat, für seine Frau mit zu entscheiden. Es gibt doch schon exklusive Pflegeheime, bis zum Lebensende Anrechte sichern, Geld verpulvern und aus die Maus.

Nur ums klarzustellen, falls es nochmal jemand liest:

  1. Ich erwarte keine persönliche Rechtsberatung / rechtsverbindliche Auskünfte!, möchte aber den finanziell nicht gesegneten Nachbarn fundiert beraten

  2. Ich bin nicht der Betroffene selbst, es geht um Internet-ungelernten (78J.) Nachbarn!

  3. Dieser aufopferungsvoll seine beschlaganfallte Gattin pflegende alte Mann ist schon offiziell betreuend u. vorsorgevollmächtig.

  4. Ich habe die Ehegattin falsch als geistig "gelähmt" beschrieben: untere Körperhälfte und v.a.Sprachzentrum sind massiv gestört, man hat den Eindruck,das sie versteht, aber es kommen nur undef. Laute raus. Sie kann die Kaffeetasse führen, aber die ehemalige Unterschrift bekommt sie nicht mehr hin.

  5. Das Diebstahl nicht für Erbunwürdigkeit ausreicht, war vorher klar.

  6. Polizeiliche Anzeige erfolgt, aber die haben evtl. wichtigeres zu tun. (460 Polizisten schützen 12!! Demonstranten in Berlin)

  7. Jurist. Wissen ist heute mehr denn je "Gold" wert, auch Juristen müssen ihren Käfer finanzieren:) (hoffe keinen hier zu verletzen)

  8. Noch ist kein Erbfall eingetreten, der Ehegatte und Grundstücksmitbesitzer ist aber offiziell Betreuer. Kann er denn allein den Grundbesitzverkauf abwickeln? Und von ihrem Erlösanteil eine Pflegekraft bezahlen, er will seine Frau ja nicht allein ins Heim abgeben.

Um die Erbunwürdigkeit nachweisen zu können müsste wohl eine Anzeige vorgenommen werden. Bevor ich allerdings den Schritt gehen würde, würde ich mich mit einem Notar darüber unterhalten. Das dürfte uach lediglich eine Auskunfsgebühr sein, die da fällig würde.

Den Frust und die Enttäuschung kann ich allerdings mehr wie gut nachvollziehen.

Also, wenn der große Frust vorbei ist, den Stiefsohn mal ins GEBET, aber gehörig, nehmen und danach entscheiden und zum Notar gehen.

Viel Erfolg

Ich weiß ja nicht, inwieweit die Dame noch in der Lage ist, etwas zu unterschreiben. Ich würde sofort ein neues Testament machen und evtl. sogar den 1/2 Hausanteil auch noch auf den Ehemann umschreiben lassen, sodaß er Alleinbesitzer des Hauses ist. Das haben wir auch machen lassen und es geht. Einfach den 1/2 Grundstücksanteil im Grundbuch auf den Ehemann übertragen lassen, so daß er also Alleinerbe ist, dann ist das schon mal klar und dann kann er auch nichts erben. Als Stiefsohn hat er gegen seinen Stiefvater (Alleinerbe) keinerlei Anspruch, auch nicht auf einen Pflichtteil. Nur mußt Du schnell handeln. Auch ein Testament kann man - so oft man will - ändern. Wir hatten beim Anwalt Mandanten, die haben 5 oder 6x ihre Testamente ändern lassen.

flirtheaven  24.07.2011, 15:50

du hast, wie so oft, nicht richtig gelesen. einer der testamentsverfasser ist geistig nicht mehr in der lage das testament zu ändern. auch eine schenkung, wie du sie vorschlägst, ist in diesem fall nicht mehr möglich, da die dame nicht mehr in der lage ist ihren willen zu äußern. außerdem hätte der sohn, wenn seine mutter innerhalb der nächsten zehn jahre stirbt, einen anspruch auf den pflichtteilsergänzungsausgleich.

Viel Ahnung habe ich nicht, aber mein Opa hat sich mal von meiner Oma scheiden lassen.
Da hat er alles Geld ins Heimatland (Iran) geschafft oder seinen Söhnen gegeben, sein Haus haben die Söhne und der Cousin meines Opas zusammen 'gekauft' und das Geld davon kam dann ins Ausland.
Meine Oma hat bis heute, nach over 30 Jahren, nichts bekommen weil mein Opa ja nichts hat.

Der Stiefvater ist glaube ich nicht verpflichtet ihm was zu vererben, wenn er ihn nicht adoptiert hat.
Wenn die Mutter dem Stiefvater alles gibt und auch nicht mehr als Hauseigentümerin eingetragen ist gibt es nichts zum Erben für den Sohn.
Es war nur eine Überlegung, ob es da auch so funktioniert weiß ich nicht.