Sparbuch überschreiben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Opa noch lebt und geschäftsfähig ist, könnte er das Sparbuch auch jetzt schon auf Deine Tochter übertragen. Klar. Er kann es dann ja weiterhin für das Kind aufheben, wenn ihm das wichtig ist. Oder wenn er Dir vertraut, kann er es auch Dir geben. Vielleicht kann er auch einen Sperrvermerk bis zur Volljährigkeit Deiner Tochter eintragen lassen oder so was.

Das sollte er dann bald tun, da diese Übertragung noch 10 Jahre lang im Erbfall durch den Erben anfechtbar ist. Besprich das mit Deinem Opa, wenn Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast!

Eventuell kann er auch einfach das Testament ändern. Da sollte er sich dann aber ruhig noch mal vom Notar beraten lassen.

Meine Mutter und er haben keinen Kontakt schon viele Jahre nicht, ich pflege ihn, und habe auch eine Gesundheits-und Vorsorgevollmacht für ihn

@ichhabenefrage

Dann solltet Ihr einfach in einer "guten" Stunde mal in aller Ruhe ein Gespräch darüber führen. (Wegen der Pflege steht Dir eh ein gewisser Anteil am Erbe zu, wenn Du dafür nicht regulär entlohnt wirst. Aber das kannst Du einfach mal für Dich im Hinterkopf behalten, für den Ernstfall.)

Richtig. Am einfachsten wird es sein, das Buch aufzulösen und ein neues für die Tochter anzulegen - vielleicht mit einer Sperre, dass es z.B. erst mit dem 18. Lebensjahr zur Verfügung steht. Der Opa muss aber dabei sein, wenn das Buch aufgelöst wird.

Das werd ich mit ihm malbesprechen, meine Tochter ist ja erst 4 Jahre alt, und da hätte sie auch bissl, wenn sie 18 Jahre wird, es geht ja hier nicht um Millionen Euro, soo viel ist das auch nicht,

So lange dein Opa lebt, kann er mit seinem Geld machen, was er will. Er kann es jederzeit jedem überschreiben oder schenken. Wenn er tot ist, gibt es bei einem Berliner Testament Probleme, außer dass Sparbuch ist extra im Testament erwähnt. Sonst hat Deine Tochter keinen Anspruch. Auch mit einer Sterbeurkunde kannst Du sein Sparbuch nicht ändern lassen. Es gehört ins Erbe und wer erbt, bestimmt das Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Dann würdest Du als Tochter die Hälfte von allem erben.

Nein!! Wenn Deine Mutter alleinige Erbin ist, und im Testament des Opas nicht erwähnt wurde, dass das Sparbuch für Deine Tochter sein soll, wirst Du auf das Gerechtigkeitsgefühl Deiner Mutter angewiesen sein. Dein Opa muß zu Lebzeiten handeln

Das sParbuch wurde nicht erwähnt, nur dass sie alleiniger Erbe ist

@ichhabenefrage

Meinst Du Nacherbe nach der Oma, wenn der Opa zuerst stirbt? Dann kann Deine Oma, so lange sie noch lebt, ausgeben, was sie will, auch das Geld vom Sparbuch. Sie muß für niemanden etwas aufheben. Nur das, was dann noch übrig ist, wird nach ihrem Tode verteilt.

@Akka2323

Genau umgedreht, meine Oma ist im Januar gestorben, und beide hatten keinen guten Kontakt mit meiner Mutter, sie steht aber als aleiniger Erbe im Testament drin

@ichhabenefrage

Ich verstehe überhaupt nichts mehr. Wenn Deine Oma schon tot ist und nur der Opa noch lebt, kann er doch ein neues Testament machen oder, wenn Du die einzige Tochter bist, erbst Du sowieso alles! Geh doch mal zu einem Anwalt!

@ichhabenefrage

Dein Opa muss entweder eine Ergänzung im Testament vornehmen, wo die Sparbuchangelegenheit festgehalten wird, oder das Sparbuch auf den Namen Deiner Tochter schreiben. Wichtig! Dein Opa muss noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, oder sich in Gegenwart eines Anwaltes diesbezüglich äußern, um eine Anfechtbarkeit aus zu schließen.

Ich würde auch empfehel, daß er das Sparbuch jetzt schon auf den Namen Deiner Tochter überschreibt. Ich habe für meine Patenkinder auch Sparbücher, die auf deren Namen laufen. Dann ist es sicher, daß sich kein anderer daran bereichern kann.