Berechtigungskarte (DB) nachzeigen?
Ich bin letzte Woche mit einer Schülerwochenticket gefahren, und hatte keine Berechtigungskarte dabei, da ich keine besitze. Mit einem Schülerausweis konnte ich mir auch keine holen, da es Ferien waren, und ich diesen demnach im Sekretariat nicht abholen konnte. Die Kontrolleurin meinte zu mir, ich hätte jetzt 14 Tage Zeit, nachzuweisen, dass ich tatsächlich Schüler bin, indem ich meine Berechtigungskarte im Reisezentrum vorlege. Jetzt habe ich nur nicht verstanden, wie genau das funktionieren soll. Soll ich jetzt meinen Schülerausweis holen, zum Schalter und mir die dann dort ausstellen lassen oder was soll ich tun?
5 Antworten
Geh nach den Ferien direkt zum Sekretariat und hole dir den Schülerausweis. Mit dem gehst du dann am selben Tag dahin und damit kannst du dich als Schüler ausweisen. Du sollst da ja nur zeigen das du noch eine Schüler bist und mit dem Schülerausweis kannst du es ja auch. Könnte sein das du eventuell beim nachzeigen eine kleine bearbeitungsgebür zahlen musst aber das dürften nur ca 7-10 Euro sein.
In welchem seltsamen Verkehrsverbund sollte das so sein?
War bei mir jetzt gerade auch so und Knöllchen bekommen... musst dir einen neuen Ausweis machen lassen und innerhalb von 7TAGEN nachzeigen (mit Fahrkarte, Schülerausweis und Knöllchen ins Zentrum gehen) dann bezahlst du nur 7-10€ ab den 8. TAG dann 60€
Nicht jeder Schüler darf eine ermässigte Fahrkarte für eine beliebige Strecke kaufen. Nur mit dem Berechtigungsausweis sind diese Karten gültig.
Nachträglich hilft dir das nicht weiter, jetzt sind 60€ fällig.
https://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/fern-und-nahverkehr/jahrescard_schueler.shtml
...und hatte keine Berechtigungskarte dabei, da ich keine besitze.
Wie willst Du etwas nachweisen, wenn Du zum Tatzeitpunkt nicht im Besitz dieser erforderlichen Karte warst?
Nachträglich kannst Du das vergessen.
Nochmal:
Du warst zum Zeitpunkt der Tat nicht im Besitz dieser Berechtigungskarte, also nutzt Dir eine nachträgliche Bestätigung Deines Schülerstatus nichts.
Aber selbstverständlich kannst Du es gerne versuchen.
hm schade, aber danke
Du kannst Dir eine Berechtigungskarte im Reisezentrum holen und die dann in Deinem Sekretariat ausfüllen lassen, oder Du zeigst Deinen Schülerausweis vor.(Ein Nachweis, dass Du ein Schüler bist, wird erst ab dem 15 lebensjahr benötigt... )
Für die Zukunft kann er das tun, nachträglich hilft ihm das aber nicht.
das heißt es würde nicht reichen wenn ich einfach nur mit dem Schülerausweis zum Schalter gehe, da dieser ja auch bestätigt das ich zur Schule gehe?