Barüberweisung von mehr als 1000 Euro. Finanzamt?

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Im Jahre 2012 hat sich das Geldwäschegesetz auf Grund EU-rechtlicher Vorschriften geändert.

Wer BAR auf ein FREMDES Girokonto einzahlt, muß ab 1.000 Euro identifiziert werden.

Dies gilt aber nicht für alle Bargeschäfte im Handel, sondern nur für BAREINZAHLUNGEN von Nichtkunden auf FREMDE KONTEN, wie sie typischerweise bei Kreditinstituten vorkommen.

§ 3 (2) Nr. 3 Geldwäschegesetz:

"Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr ausmacht,"

Und was genau bedeutet "Übermittlung von Angaben"? An wen? Und mit welcher Konsequenz?

@DonIphitos

Uninteressant, da es im SINNE einer anderen Verordung ist...hier geht es u. a. darum, daß es keine anonymen Geldtransfers geben darf (z. B. bei jeder Überweisung muß der Absender und der Empfänger nachvollziehbar sein)

Die Daten werden nicht an irgendwelche Behörden weitergeleitet; sie dienen ausschließlich der Identitätsfeststellung...

Die Geldschenkung ist bei dem Betrag steuerfrei (Schenkungsteuer). Bei normalen Finanztransaktionen von einem Institut zum anderen besteht die Verpflichtung der Identitätsfeststellung bzw. Mitteilung nach Geldwäschegesetz erst bei Beträgen ab 15.000 EUR. Der Bankmitarbeiter wird Dich wohl nicht für einen Terroristen halten (oder bist Du in Vollbart und Turban erschienen? - sorry, will niemandem zu nahe treten). Da wollte wohl einer kundtun, dass er was weiß. Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Das Finanzamt interessiert es allenfalls dann, wenn das Geld auf einem betrieblichen Konto oder in der Kasse landet - da sollte dann schon eine schriftliche Bestätigung der Verwandten dabei sein über die Schenkung.

Im Übrigen geht eine Geldwäscheverdachtsanzeige nicht an das Finanzamt. Zuständig sind BKA und Staatsanwaltschaft.

Habe weder Vollbart und Turban (kam da sogar im Hemd während der Mittagspause ausm Büro an...), noch ist das ein betriebliches Konto :-). Alles rein privat. Naja, solange ich keine Post / Besuch von egal welcher Behörde bekomme, bloß weil ich das Geschenk angenommen und zur Bank getragen habe, ist ja alles geritzt. Danke für die Hilfe!

Du scheinst da an einen sehr übereifrigen Schalterbeamten geraten zu sein!!!

Bei dem ,,kleinen Betrag " muß garantiert keine Meldung ans Finanzamt gemacht werden!!!

Mache Dir keine Sorgen!!!

Der Mitarbeiter kann leider auch nicht aus seiner Haut.

Laut dem Geldwäschegesetz muss er dich identifizieren, wenn du ohne eine Kontoverbindung Geld auf ein Konto bei einer anderen Bank einzahlst.

Mein Tipp an dich: Eröffne einfach ein Girokonto bei einer Bank in deiner Nähe, dann sparst du dir den Aufwand. ;)

Ich hab nix gegen den Bankmitarbeiter. Von mir aus kann ich dem jedes Mal, wenn ich Briefmarken kaufe meinen Ausweis hinhalten. Ich hab nur keine Lust auf irgendwelchen Behördenstress wegen eines Geschenks. Das war eigentlich der Grund für mein Unwohlsein.

Nach meiner Kenntnis gibt es so eine Meldung erst bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro. 1.300 Euro halte ich für Tinnef und für eine steuerfreie Schenkung.