Berechtgigungskarte verloren DB?

4 Antworten

Deine Berechtigungskarte und deine Schülermonatskarte bilden zusammen einen gültigen, persönlichen Fahrschein.

Diesen solltest du bei dem Unternehmen, welches dir das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, in Kopie nachreichen können. Dadurch ermäßigt sich das Erhöhte Beförderungsentgelt. Die nötigen Angaben sollten auf dem Beleg stehen, den du entweder direkt vom Zugbegleiter gekriegt hast oder per Post zugestellt bekommst.

Du schickst also eine Kopie von deiner Monatskarte und deiner Berechtigungskarte (ggf. besorgst du dir eine neue) an die dort angegebene Adresse, überweist den angegebenen Betrag und damit sollte die Sache vom Tisch sein.

Du kannst es nachreichen.
Dann kostet es nur 7€

1. Du hast das Recht zu schweigen.
2. Du hast das Recht die Strafe zu bezahlen.
Das war's.

Falsch....

Geltungsbereich 2.1

Bei Reisenden ab 15 Jahren sindSchülerzeitkarten nur in Verbindung mit einer gültigen, durch den Inhaberunterschriebenen und mit einem Prüfvermerk des Verkehrsunternehmensversehenen Berechtigungskarte gültig, in der die Ausbildungsstelle bzw. derTräger des sozialen oder ökologischen Dienstes die Zugehörigkeit zu demzum Bezug von Schülerzeitkarten berechtigten Personenkreis bestätigt (Berechtigungskarte).

Eine Strafe ist also berechtigt.Es könnte ja auch sein, dass du auf einer völlig anderen Strecke gefahren bist. Da reicht eben der Schülerausweis nicht.

Geh einfach dahin, wo du dir die Berechtigungskarte geholt hast und rede mit denen.