Vermieterbescheinung notwendig wenn ich in die Wohnung meine Bruder miteinziehe?
Ich ziehe am 1. April mit in die Wohnung meines Bruders, ich würde mich dann auch an seinen Ausgaben beteiligen(Internet, Strom,Wasser usw.) aber es gibt keinen Untermietervertrag oder sonst was schriftliches. Würde einfach immer irgendwann im Monat Geld dazu geben.
Kann mein Bruder mit dann einfach eine Vermieterbescheinung ausstellen die ich dem Amt vorlege, oder was muss ich sonst tun? Früher war das einfacher, da konnte ich einfach in die Wohnung ziehen :(
4 Antworten
Das Ding heißt Wohnungsgeberbestätigung und ist vom den auszustellen der den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Das ist in dem Fall Dein Bruder. In der Wohnungsgeberbestätigung
muß aber angeben wer der Eigentümer ist.
Ziehst Du aber gleich zusammen mit Deinem Bruder ein muß der Vermieter für Euch beide diese Bestätigung ausstellen.
Früher war das einfacher, da konnte ich einfach in die Wohnung ziehen :(
Ohne das der Eigentümer davon wußte :-(
Na ja, die Gesetzesänderung ist noch kein halbes Jahr alt. Da gibt es sicher noch auf beiden Seiten, Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer, das eine oder andere Verständnisproblemchen.
Ich kenne/verstehe das so:
Bei Mietbeginn/Einzug muß der Vermieter für alle meldepflichtigen Personen die einziehen diese Bestätigung ausstellen. Denn er ist in dem Fall der Wohnungsgeber der Personen. Auch wenn einige nicht als Mieter im Vertrag stehen.
Ziehen später meldepflichtige Personen dazu, muß das der Mieter, unter Angabe wer Eigentümer ist, machen. Denn dann ist Mieter Wohnungsgeber.
Am besten ist es wenn Du Dich beim Zuständigen Einwohnermeldeamt erkundigst. In der Hoffnung das die Angestellten dort das schon genau verstehen;-)
das wäre bei einem Untermietvertrag. Der Vermieter muss auch seine Erlaubnis dazu geben, er kann die Bescheinigung auch ausfüllen. Das wird für die Ummeldung benötigt.
Der Vermieter muss auch seine Erlaubnis dazu geben
Nein, muss er nicht. Die Aufnahme von Familienangehörigen kann auch ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen, solange die Wohnung nicht überbelegt wird.
Ja Ja das Aufnhmen des Bruders steht ja nicht zur Debatte, es ging um eine Bescheinigung für das Amt, da hier wohl Geldleistungen von dem Amt bezogen werden sollen. So habe ich das zumindest heraus gelesen.
Mit Amt meine ich das Einwohnermeldeamt :) ich verdiene mein eigenes Geld als Programmierer
Nein kann dein Bruder nicht, er ist nicht dein Vermieter.
Es muss entweder ein Untermietervertrag erstellt werden, oder ihr sprecht mit dem Vermieter und lasst den Mietvertrag der auf ihn läuft, abändern als WG Mietvertrag.
Etwas anderes existiert meines Wissens nach nicht und denke auch das Amt wird nichts anderes akpeztieren.
Nein kann dein Bruder nicht, er ist nicht dein Vermieter.
Nur bedingt richtig.
Die Wohnungsgeberbestätigung, so die korrekte Bezeichnung, muß der ausstellen der den Wohnraum zur Verfügung stellt. Das ist nicht immer der Eigentümer des Wohnraumes.
aber es gibt keinen Untermietervertrag oder sonst was schriftliches. Würde einfach immer irgendwann im Monat Geld dazu geben.
Wenn Du dort wohnst und Dich an den Kosten beteiligst, dann ist das ein Untermietvertrag. Die müssen nämlich nicht schriftlich geschlossen werden.
Kann mein Bruder mit dann einfach eine Vermieterbescheinung ausstellen die ich dem Amt vorlege, oder was muss ich sonst tun?
Was für ein Amt? Das Jobcenter? Oder geht es nur um die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?
Geht um das Einwohnermeldeamt.
OK, die Wohnungsgeberbescheinigung stellt in dem Falle dein Bruder aus, da er dein Untervermieter ist.
Mein Bruder hat beim Abschließen des Mietvertrages mit der Hausverwaltung gesprochen, die meinte mein Bruder bekommt eine durch die Verwaltung und ich bräuchte eine durch meinen Bruder da ich nicht mit im Mietvertrag stehe und ich ja bei meinem Bruder wohne.