Belügen eines Polizeibeamten

7 Antworten

Hey Yufu,

die Behauptung, die in diesen Serien aufgestellt werden sind häufig schlecht recherchiert. Nun sollten beim Kontakt mit Polizeibeamten einige Grundsätze beachtet werden:

  • grundsätzlich darf ein Beschuldigter/Betroffener lügen, dass sich die Balken biegen.
  • das Einzige, wozu man per Gesetz gezwungen ist, ist persönliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsname, -datum, -ort, Meldeadresse)zu machen. Alles weitere beruht auf Freiwilligkeit.
  • es düfen keine Straftaten hinzugedichtet / erfunden werden, genauso wenig darf eine andere Person unberechtigt einer Straftat/Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden (im Grunde also die Aussage des ersten Halbsatzes)

Gegenüber der Polizei bestehen folgende Rechte:

  1. man muss sich nicht selbst belasten (sprich: du darfst die Klappe halten, wann immer es dir lieb ist)
  2. du hast jederzeit das Recht auf einen Anwalt und dieses kann/darf dir nicht verwehrt bleiben.
  3. du hast das Recht einzelne beweiserhebliche Tatsachen, die zu deiner Entlastung führen könnten, anzuführen.

Soviel zur Theorie. Kommt nun also die Praxis.

Bei Ordnungswidrigkeiten besteht für Polizeibeamten (oder Ordnungsbeamte) das sog. Opportunitätsprinzip, also die Möglichkeit ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen. Das kann soweit gehen, dass eine Ordnungswidrigkeit per Buß-, Verwarngeld oder letzten Endes auch nur gebührenfrei (also mündlich) verwarnt wird.

Wenn man sich also von Anfang an stur stellt, patzig ist oder und nur die Pflichtangaben macht, wird der Beamte eher dazu neigen einen Verstoß zu ahnden, als wenn man freundlich ist, Einsicht zeigt und sich angemessen verhält. Da lässt der Beamte (der ja schließlich auch nur ein Mensch ist) dann schon eher mit sich reden.

Hinzu kommt, dass deine Glaubwürdigkeit immens sinkt, wenn deine Lüge auffliegt.


Fazit: Lügen gegenüber Polizeibeamten ist erlaubt, man sollte nur beachten, dass diese das durchaus bemerken und ihre Maßnahmen dementsprechend ausrichten.

Die Polizei zu belügen ist an sich nie strafbar.

Begründung: Als Zeuge muss man nur unter Eid, sowie vor Instanzen, die "zur eidlichen Vernehmung zuständig" sind, die Wahrheit sagen. Das sind z.B. Gerichte, nicht aber die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Als Beschuldigter hat man ohnehin (auch vor Gericht) "Narrenfreiheit".

Aber Obacht: Wenn auch das Anlügen der Polizei als solches nicht als "uneidliche falsche Aussage" (§153 StGB) strafbar ist, so kann dadurch dennoch eine Strafbarkeit wg. Vortäuschen einer Straftat (§145d), falscher Verdächtigung (§164) oder Strafvereitelung (§258) vorliegen.

Also: Die Polizei "nur" anzulügen ist nie strafbar. Straftäter zu schützen oder nichtexistente Straftaten zu erfinden dagegen schon. Und wenn man das tut, indem man die Polizei belügt, dann ist das natürlich immer noch strafbar.

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/strafr/1844

Natürlich kannst du einen Polizisten belügen. Du kannst auch die Aussage verweigern. Brauchst nicht mal zur Vorladung bei der Polizei hingehen.

Nur bei der Staatsanwaltschaft darfst du all DAS nicht! Das gilt für dich, wenn DU etwas ausgefressen hast...

Vor Gericht kannst du immer noch behaupten, was du bei der Pol gesagt hast war falsch....

Es gibt kein Gesetz, welches es speziell verbiete, einen Polizeibeamten anzulügen. Sowas wird schon durch andere Gesetze abgedeckt.

Es gibt Gesetze, die verbieten...

  • einer Behörde eine Straftat vorzutäuschen

Wenn du einem Polizisten erzählst, jemand hätte dich zusammengeschlagen, obwohl das nicht stimmt, tust du genau das. Dabei belügst du den Polizisten, wirst aber lediglich wegen Vortäuschen einer Straftat nach $ 154 StGB bestraft.


  • Jemanden der Polizei ans Messer zu liefern, wenn du weißt, dass derjenige nichts gemacht hat

Wenn jemand dein Auto zerstört und du der Polizei sagst, es sei der und der gewesen, obwohl du weißt, dass diese Person es nicht war, hast du zwar einen Polizisten angelogen, wirst aber wegen Falscher Verdächtigung nach § 164 StGB bestraft.


  • bei der Polizei abzustreiten, dass ein Verdächtiger Schuldig ist, obwohl du gesehen hast, dass der die Straftat begangen hat, die man ihm unterstellt

Auch hier belügst du wieder die Polizei. Du wirst dann aber wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB bestraft.



Wenn du einem Polizisten sagst, dass es draußen glatt ist, obwohl das nicht der Fall ist, greift keines der oben genannten Gesetze. Du lügst den Polizisten also an und machst dich nicht strafbar.

Wenn du lügst, ist das eine Falschaussage. Immerhin ist der Polizist der Vertreter des Gesetzes/Staates. Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen.

turalo  19.03.2014, 09:26

Nicht als Verdächtiger. Da darfst Du das Blaue vom Himmel herablügen.

ThomasSF  19.03.2014, 10:15
@turalo

War ich zum Glück nocht nicht ;-)