Bekommt man vom Amt seine Wohnung bezahlt mit Kind in der Ausbildung?

7 Antworten

angenommen du hättest eine wohnung nur für dich und dein kind. dann hast du deine ausbildungsvergütung, kindergeld für dein kind, unterhalt oder unterhaltsvorschuss für das kind. das zusammen wird von deinem bedarf abgezogen und wenn dann noch ein restbedarf besteht, wird dieser im rahmen von aufstockendes alg2 übernommen.

was du allerdings vorhast ist erschleichung von sozialen leistungen und sozialbetrug. wenn dein freund bei dir einzieht, dann hast du das zu melden. natürlich wird das kontrolliert. was du vor hast, ist eine straftat und wird als solche auch geahndet.

also lass ihn bei dir einziehen ganz normal und meldet euch gemeinsam als die bedarfsgemeinschaft die ihr nunmal seit. oder du trennst dich und lässt ihn bei seinen eltern wohnen.

Hallo loffstoy,

Du kannst natürlich beim Amt Unterstützung beantragen, wenn Du mit Deiner Ausbildungsvergütung nicht hinkommst. Dabei wird dann aber auch gefragt, ob Du alleine wohnst oder nicht. Wenn Du mit jemanden zusammen wohnst, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da werden die Einkommen von beiden geprüft und nicht nur von einem. Und ja, dass kann durchaus auch geprüft werden. Klar muss er sich bei Dir nicht in der Wohnung melden, wenn er aber seine ganzen Klamotten bei Dir hat und eigentlich ständig bei Dir ist, dann könnt ihr das auch nicht leugnen.

Da braucht dann nur der Vermieter mal angeben, dass er eigentlich zwei Mieter hat und nicht nur einen, oder bei einer Routineprüfung kommt es raus, dann müsst Ihr unter Umständen die Unterstützung zurück zahlen. Von daher würde ich hier keine Dinge unternehmen, die so nicht stimmen.

Viele Grüße
DatSchoof

Das wäre dann Betrug. Wenn dein Freund mit bei dir wohnt, wäre das eine Bedarfsgemeinschaft. Mit dem was ihr vor habt, kann dein Freund 2000€ Netto verdienen und du vllt 700€ gehalt + 200€ Kindergeld. Wenn du dann extra noch die Miete für 500€ bezahlt bekommst, dann wäre das Betrug und wenn es jemand meldet, ist es schlecht für euch.

Immerhin kannst du es versuchen so zu machen und dazu bekommst du noch eine Erstausstattung von 1200€ für die Wohnung. Wenn ihr nicht verheiratet seid und das Amt nicht weis von wem dein Kind ist, wirst du keine Probleme haben.

Allerdings sind die vom Arbeitsamt sehr streng und werden erstmal abklären ob dein Freund unterhaltspflichtig ist. Die wissen ja nicht das ihr zusammen seid und deshalb werden die erst den Vater des Kindes auf Unterhalt verklagen.

In erster Linie ist Dein Freund für Euch zuständig - er muss Unterhalt zahlen. Je nachdem, wie alt das Kind ist: Für Dich bis zum 3. Geburtstag des Kindes, für Euer Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Du hast Einkommen aus Deiner Ausbildung, dazu noch Kindergeld für Euer Kind. All das und der Unterhalt (oder Unterhaltsvorschuß) wird auf das ALG II angerechnet.

Im Übrigen zählt Ihr von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft, weil Ihr ein gemeinsames Kind habt.

Nehmt gemeinsam eine Wohnung und gut ist es.

Lass die Trickserei, zumal Du ein Kind hast. Das Amt kontrolliert und wenn nicht, dann kommen sie Dir irgendwann auf die Schliche. Wohngeldantrag (s. Ingoberta) wäre die Alternative.