Mieterin will Wohnberechtigungsschein beantragen was bedeutet das für den Vermieter?

2 Antworten

Hallo,

  • der Wohnberechtigungschein ist von Bedeutung, wenn die Immobilie mit öffentlichen Geldern gefördert wird oder wurde.
  • Im Klartext heißt das:
  • Der Vermieter bekommt günstige Darlehen, dafür verpflichtet er sich zur Vermietung an einkommensschwache Mieter.
  • Kannst du so eine Bestätigung überhaupt ausstellen?
  • Was ist wenn der Mann in 2 Wochen wieder einzieht?
  • Besser wäre es sicher, wenn du mit der Frau einen neuen Mietvertrag schließt!
  • Diesen kann sie dann beim Amt vorlegen.
  • Aber dadurch ist der Mann noch nicht aus seinem Mietvertrag raus, falls er diesen damals ebenfalls unterschrieben hat.
  • Ist der Mann unter dieser Adresse noch polizeilich gemeldet?
  • Besser wäre, wenn er dir eine fristlose Kündigung im beiderseitigem Einvernehmen unterschreibt.
  • Denn nur das der Mann sich eine Zeit lang nicht in seiner Wohnung aufhält, ist kein Grund ihm zu kündigen.
  • Es ist aber auch Aufgabe des Sozialamtes, bzw, des Jobcenters zu kontrollieren, wer in der Wohnung lebt.
  • Und wenn du eine Erklärung abgeben möchtest, würde ich darauf achten, dass du
  • "momentan" schreibst.
  • Nehmen wir mal an, der Mann hatte einen Job und hat die Miete bisher bezahlt
  • Er zieht aus, du bestätigst, dass die Frau alleine dort wohnt und das Amt zahlt die Miete.
  • Nach einiger Zeit zieht der Mann wieder ein, dass Amt zahlt weiter, obwohl der Mann ein Einkommen hat.
  • In diesem Fall wäre es Leistungsmissbrauch und ich weiß nicht ob du weißt nicht ob die Familie beim Amt alles rückgängig gemacht hat.
  • Wenn du der Frau bestätigst, dass sie momentan allein dort lebt, ist das sicher kein Problem.

Ich habe dir auch mal einen Link zum Thema Wohnberechtigungsschein kopiert. - Hier findest du alle Infos und Antworten auf deine Frage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

Ich hoffe mein Tipp hat dir weitergeholfwen und wünsche dir viel Erfolg.

Danke für die ausführliche Antwort!

Das betrifft nicht den Vermieter,es geht dem Amt nur darum ob noch jemand mit in der Wohnung wohnt,dann müssten sie nicht die volle Miete übernehmen,einen WBS braucht man nur im sozialen Wohnungsbau,da hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.