Freund steht im Mietvertrag, wohnt jedoch nicht in Wohnung - wie wird ALGII berechnet?

4 Antworten

Also bist Du Untermieter?

Dann wäre es keine Wohngemeinschaft im Sinne von Bedarfgemeinschaft. Aber es würde nur Dein Mietanteil etc. berücksichtigt, und wie willst Du erklären, dass Du alles zahlst?

Wenn Dein freund doch anderswo gemeldet ist, ist das dann ein Zweitwohnsitz? ich vermute, er ist da gar nicht mehr gemeldet.

Wenn der Vermieter das erfährt, kann er Dich rauswerfen.

Der muss nämlich mit Untervermietung einverstanden sein, scheint er ja nicht zu sein...


Hallo, wie gesagt: wir sind beide Hauptmieter, aber der Freund lebt nicht in der Wohnung und ist dort auch nicht gemeldet. Das macht es so schwierig...

Es ist für ihn auch kein Zweitwohnsitz...dafür müsste er ja dort wohnen, zumindest zeitweilig.

@jeurodi

Aber dann ist er da doch nicht mehr gemeldet und demnach KEIN Mieter und müsste aus dem Vertrag entlassen werden.

Da Du ja weiterhin regelmäßig Miete gezahlt hast, müsste das den Vermieter ja auch überzeugen. Soweit ich weiß, brauchst Du ja für den Hartz-IV-Antrag auch die Bescheinigung des Vermieters. Du musst also mit dem reden.
Aber möglicherweise interessiert das Jobcenter auch gar, nicht, wer alles im Mietvertrag steh, sondern nur, wer echt da gemeldet ist, das können die ja feststellen.

Jep! Wohnungsgemeonschaft

Ihr könnt auch zu acht eine Wohnung mieten. Das Jobcenter möchte nur wissen, wer von den acht Leuten auch dort wohnt. Schreib denen das.

Ansonsten hast du fast nur Vorteile durch mehrere Mitmieter im Mietvertrag: Sie alle haften, falls du mal keine Miete zahlst 😁.

Gruß aus Berlin, Gerd

Warum versuchst Du nicht erneut auf den Vermieter zuzugehen, nachdem Du jetzt alleine 2 Jahre pünktlich Deine Miete bezahlt hast? Hast Du sonst evtl. jemanden, der bürgen könnte?

Ich habe mehrmals versucht, ihn zu überzeugen. Es ist eine Erbengemeinschaft...er meint sie wollen einfach keine Änderungen an der Verträgen mehr haben (hatte ihm angeboten mehr zahlen, wollte er auch nicht)...