Freund steht im Mietvertrag, wohnt jedoch nicht in Wohnung - wie wird ALGII berechnet?
Hallo,
es kann sein, dass ich nächstes Jahr ALGII beziehen muss. Ich lebe seit mehr als 2 Jahren allein in einer 2-Raum-Wohnung, die ich von einem Freund übernommen habe.
Im Mietvertrag sind ich sowie der Freund als Hauptmieter eingetragen (Plan war, in den Vertrag reinzugehen, und dass der Freund später rausgeht. Reingehen hat funktioniert, beim Entlassen des Freundes aus dem Mietvertrag hat sich der Vermieter jedoch quer gestellt. Neuen Vertrag mit mir wollte er auch nicht machen).
Der Freund lebt in einer anderen Stadt (hat Familie dort und ist dort auch gemeldet) und hat seit meinem Einzug keinerlei Miete / andere Kosten mehr übernommen.
Auf welche Situation muss ich mich bzgl. der Übernahme der Mietkosten einstellen? Wird das Amt uns als Wohngemeinschaft einstufen? Wie sollte ich mich verhalten?
Beste Grüße!
4 Antworten
Also bist Du Untermieter?
Dann wäre es keine Wohngemeinschaft im Sinne von Bedarfgemeinschaft. Aber es würde nur Dein Mietanteil etc. berücksichtigt, und wie willst Du erklären, dass Du alles zahlst?
Wenn Dein freund doch anderswo gemeldet ist, ist das dann ein Zweitwohnsitz? ich vermute, er ist da gar nicht mehr gemeldet.
Wenn der Vermieter das erfährt, kann er Dich rauswerfen.
Der muss nämlich mit Untervermietung einverstanden sein, scheint er ja nicht zu sein...
Aber dann ist er da doch nicht mehr gemeldet und demnach KEIN Mieter und müsste aus dem Vertrag entlassen werden.
Da Du ja weiterhin regelmäßig Miete gezahlt hast, müsste das den Vermieter ja auch überzeugen. Soweit ich weiß, brauchst Du ja für den Hartz-IV-Antrag auch die Bescheinigung des Vermieters. Du musst also mit dem reden.
Aber möglicherweise interessiert das Jobcenter auch gar, nicht, wer alles im Mietvertrag steh, sondern nur, wer echt da gemeldet ist, das können die ja feststellen.
Jep! Wohnungsgemeonschaft
Ihr könnt auch zu acht eine Wohnung mieten. Das Jobcenter möchte nur wissen, wer von den acht Leuten auch dort wohnt. Schreib denen das.
Ansonsten hast du fast nur Vorteile durch mehrere Mitmieter im Mietvertrag: Sie alle haften, falls du mal keine Miete zahlst 😁.
Gruß aus Berlin, Gerd
Warum versuchst Du nicht erneut auf den Vermieter zuzugehen, nachdem Du jetzt alleine 2 Jahre pünktlich Deine Miete bezahlt hast? Hast Du sonst evtl. jemanden, der bürgen könnte?
Ich habe mehrmals versucht, ihn zu überzeugen. Es ist eine Erbengemeinschaft...er meint sie wollen einfach keine Änderungen an der Verträgen mehr haben (hatte ihm angeboten mehr zahlen, wollte er auch nicht)...
Hallo, wie gesagt: wir sind beide Hauptmieter, aber der Freund lebt nicht in der Wohnung und ist dort auch nicht gemeldet. Das macht es so schwierig...
Es ist für ihn auch kein Zweitwohnsitz...dafür müsste er ja dort wohnen, zumindest zeitweilig.