2 Strafzettel und dann abgeschleppt?

13 Antworten

Da du zu beiden Zeiten nicht vor Ort warst, kennst du auch nicht die Begleitumstände, die erstens zur Zahlkarte und dann am Folgetag zum Abschleppen geführt haben. Bei einer konkreten Gefährdung hätte auch schon am ersten Tag abgeschleppt werden können. Der Aussteller der zweiten Zahlkarte hat wohl die erste Zahlkarte nicht gesehen. Ich bin der Meinung, es liegt hier Tateinheit vor, man hätte durch Ausstellen der zweiten Zahlkarte, die erste entfernen müssen (sofern erkennbar). Allerdings lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fällen auch zwei Zahlkarten gleichzeitig für den selben Verstoß zu. Ich kann mich nur den Meinungen der anderen Schreiber anschließen: Du bist trotz abschleppen noch finanziell günstig davongekommen.

Ich glaub wegen der erste war eine mahnung bei der zweiten wirst du abgeschleppt o.O

Dass nichts beschildert war, glaube ich nicht, denn du sprichst von Haltestellen, wo zumindest das Haltestellenschild stand. Und da gelten bestimmte Vorschriften. Ob du glaubst, niemand behindert zu haben, das ist egal, offensichtlich hast du aber jemanden behindert. Und wenn andere schon da standen ohne Knoellchen, dass ist das fuer dich auch egal, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Die Rechnung des Abschleppunternehmens wird nun wohl auch noch auf dich zukommen.
Wo du wahrscheinlich etwas aendern kannst, das sind die beiden Strafzettel. Man kann nicht fuer das gleiche Vergehen zweimal bestraft werden. Wenn das Auto zwischendurch nicht bewegt wurde, dann ist auch nur ein Strafzettel gueltig.

Natürlich.

Du hättest vielleicht am 11.11. wegfahren sollen.

Der Strafzettel kann sich sogar stündlich verteuern.

Da biste aber noch billig davongekommen!

Nee, die Abschleppkosten kommen da noch.