Bekommt man eine Strafe für einen abgelaufen Verbandskasten im Auto?

27 Antworten

So, da hier bis jetzt sehr viel Schwachsinn geschrieben wurde, hier mal eine Antwort eines Menschen, der täglich mit diesem Problem auf der Straße konfrontiert wird... ;-)

Korrekt ist: Es gibt einen Paragraphen 35h StVZO, der besagt, dass in PKW ein Verbandkasten mitzuführen ist, und zwar ein solcher, der der besagten DIN 13164 entspricht (diese regelt weitestgehend den Inhalt).

Korrekt ist weiterhin: Weder aus dem Gesetzestext, noch aus der DIN ergibt sich irgendetwas über das Verfallsdatum.

aber...

Es gibt 3 Erklärungen, warum abgelaufenes Verbandmaterial nicht "zulässig" ist...

  1. DAS MEDIZINPRODUKTIONSGESET, ...besagt, dass medizinische Produkte nicht über ein eventuell vorhandenes Verfallsdatum hinaus benutzt werden dürfen! (Außer rein privat, davon kann man aber beim verbandkasten im Auto nicht sprechen!)

  2. EINSCHLÄGIGE RECHTSPRECHUNGEN UND RECHTSKOMMENTARE,

...besagen, dass unter der generell im Verkehrs-/Zulassungsrecht geforderten "Vorschriftsmäßigkeit" aller Fahrzeugteile im weiteren Sinne auch die Vorschriftsmäßigkeit des Verbandkastens zu fassen ist. Sind aus diesem Teile abgelaufen, ist dieser unter Umständen nicht mehr zu verwenden, also unbrauchbar = nicht vorhanden.

  1. (und das ist meiner Meinung nach der Aussagekräftigste!) ...der gesunde Menschenverstand eines jeden Menschen/Polizisten! Das Datum steht ja nicht umsonst da drauf...

Was will ich mit einem Pflaster, das nicht mehr klebt, einer sterilen Mullbinde, die nicht mehr steril ist oder Handschuhen mit Löchern? Zu Hause in der Hausapotheke bestimmt noch gut zu benutzen und mit Sicherheit auch besser, als gar kein Verbandkasten, aber wer will schon FREMDEN Menschen beim Unfall helfen und dann feststellen, dass das eigene Verbandmaterial wie ein großer Klumpen aneinanderklebt und man doch nicht wirklich helfen kann?

achso... Korrekt ist weiterhin: Rechtsanwälte machen mit Widerspruchsverfahren auch Geld, wenn diese nachher eingestellt werden ;-)

Nicht korrekt ist: Eine "Strafe" von 70€, allein deshalb absoluter Müll, weil es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche laut Tatbestandskatalog mit 5€ verwartn werden kann. Wer das mit den 15€ in die Welt gesetzt hat, weiß ich nicht, ist jedenfalls auch falsch...

Also, auch wenns nur 5 Euro sind, die vielleicht nicht wehtun, aber ein neuer Verbandkasten für 6 Euro beim Aldi im Angebot tut auch nicht weh... Und erspart Ärger... Wer trotzdem diskutieren will, bitte... Ein guter Polizist lässt sich durch diskutieren ohnehin nicht vom Schreiben abbringen, und obs das Wert ist, da Widerspruch einzulegen, sollte dann jeder selbst entscheiden...

So, ich hoffe, ich konnte helfen! ...und zeigen, dass es auch Ordnungshüter gibt, die nicht bloß aus reiner Willkür, sondern auch mit Rechtskenntnis und vor allem Verstand handeln.

...und wie heißt das noch gleich...GEFÄHRLICHES HALBWISSEN :)

ZwanzigerJahre  14.05.2014, 20:07

Das Medizinproduktionsgesetz regelt nur das inverkehrbringen von Medizinprodukten - nicht die Nutzungsdauer!

Außerdem ist die Nutzung eines Verbandskasten in einem Privatfahrzeug eindeutig privat - mit Sicherheit nicht gewerblich.

Rechtsprechung bezüglich abgelaufener Verbandkästen gibt es meines Wissens nicht.

Das Datum auf diversen Medizinprodukten ist aufgedruckt um zu zeigen, bis zu welchem Zeitpunkt eine "beste Qualität" bzw. eine sterile Verpackung gewährleistet ist. Dieses Datum sagt nicht aus, dass nach Ablauf das Produkt tatsächlich schlechter ist...

Würde mich absolut nicht jucken! Man zahlt das dämliche Knöllchen und hat Ruhe. Ich bin während meinr gesamten Fahrpraxis noch nie nach dem Quatsch gefragt worden. Da nimmt sich so ein Bagatellverwarngeld nur witzig aus, wenn es einen zufällig mal erwischen sollte.

Inkassothoelken  19.02.2014, 15:00
wirklich eine schlechte Antwort und dir ist das eigene und das Leben anderer anscheinend im Falle eines Unfalls SCHElSS EGAL

Alsoooo... Medizinprodukte zählen eigentlich nur im gewerblichen Gebrauch. Ein abgelaufenes und nicht mehr klebendes Pflaster ist für mich kein Grund meinen Verbandkasten auszusondern. Wenn ich mich längere Zeit in wärmeren Gegenden aufhalte ist der Verbandkasten zwar noch ok aber das Pflaster klebt auch nicht mehr weil sich die Lösungsmittel auf dem Pflaster verflüchtigt haben. Und wem soll ich mit einem Pflaster helfen???? Eine Binde kann man auch am Ende einreißen und zusammenknoten (machen wir im Notfall - Rettungsdienst auch öfter). Und einen Verunfallten der irgendwo im Dreck liegt eine """STERILE BINDE"""" anzulegen??? muss mir auch erst mal jemand zeigen das dieses wirklich Sinn macht. Und was die Handschuhe betrifft ... so schützt man sich damit doch eher selbst vor (möglicherweise) unbekannten Krankheiten des Verletzten/Verunfallten und sollte da eher darauf achten das diese in Ordnung sind, aber da muss mir mal noch einer beweisen das diese Dinger auch einen mechanischen Schutz bieten, wenn ich einen Verletzten irgendwo aus dem Dreck oder aus einem verunfallten Fahrzeug heraushole und/oder in die Stabile Seitenlage auf irgendeinem Acker bringe. So und nun warte ich da mal auf konstruktive und plausible und vor allem hilfreiche Antworten, gern auch von Fachleuten und solchen die sich als solches fühlen!!!!

habe gerade mal mit meiner Frau darüber gesprochen weil wir irgendwie drauf gekommen sind.Fakt ist...mein Bruder ist bei der Rennleitung und ein abgelaufener Verbandskasten kann nicht geahndet werden das es gar keine Gesetzesgrundlage gibt.ich möchte bitte schwarz auf weiß geschrieben sehen wo steht das der Kasten ein min.Datum haben muss und das wenn nicht ich dafür bezahlen soll.Ich muss mich nur an die StvzO halten und da steht nur die Befüllung nämlich nach DIN Norm geregelt.Und die ganz schlauen sollten einfach mal ihren TÜV Mann fragen(hab ich auch gemacht)das er das mal bitte nachlesen soll.Und siehe da.....er kommt nach 10 min aus seinem Büro zurück und sagt zu mir das ich da wohl recht hätte und er etwas zurück rudern muss........

Hallo Leute, ich habe hier mal die Antwort zu dieser Frage auf meiner Website gepostet.

http://wolfgang-teusch.de/index.php/blogbeitraege/39-verkehrsrecht/35-bekommt-man-eine-strafe-fuer-einen-abgelaufen-verbandkasten-im-auto

Es gibt da keinen Handlungsspielraum oder eigene Bewertungen. Das ist einfach Fakt!!! Ich habe bei der Polizei nachgefragt, die wissen das auch nicht alle. Also ärgert Euch nicht, wenn ein Polizist auf der Straße nicht genau erklären kann warum er gerade Geld von Euch kassiert. Das sind auch nur Menschen. Die müssen nur wissen wo es steht.