Was passiert wenn man mit 15 Jahren zu zweit Roller fährt (25er Roller) und dann noch einen Unfall baut, weil man einem Auto die Vorfahrt nimmt?

5 Antworten

Ich hoffe, dass Du dann zunächst einmal eine (befristete) Sperre zum Erwerb des Führerscheins bekommst. Denn grundlegende Fehler machst Du nur einmal, weil diese im Bereich des Zweirades tödlich enden können.

TheGrow  12.06.2016, 01:20

dass Du dann zunächst einmal eine (befristete) Sperre zum Erwerb des Führerscheins bekommst

Erstens darf der Fragesteller mit der Prüfbescheinigung nicht nur einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren sondern auch Krafträder bis 45 km/h, wenn diese bauartbedingt nur 25 km/h schnell sind.

Zweitens ist selbst für das Fahren ohne Fahrerlaubnis weder eine Sperre zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Praxis verhängt

Wenn der Roller als einsitziges Mofa zugelassen und keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden, bekommst Du ein Bußgeld wegen Vorfahrtsmissachtung mit Unfall = 120,-€ Bußgeld + 28,50€ Verwaltungsgebühren.

Hallo Elenamausie,

bis vor einiger Zeit galt, dass Du mit der abgelegte Prüfung und der dazugehörigen Prüfbescheinigung nur folgende Fahrzeuge führen durftest:

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein

Vor einiger Zeit ist hinzugekommen, dass Du auch folgende Fahrzeuge mit der abgelegten Prüfung führen darfst:

  • Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist

Bei diesen Fahrzeugen gibt es keine Beschränkung "einsitzige" mehr. Nun kommt es also drauf an, ob es sich beim Roller von Dir um ein Kleinkraftrad handelt, das zuvor 45 km/h fahren durfte und jetzt auf bauartbedingte 25 km/h gedrosselt wurde.

Ist das nicht der Fall, darf der Roller auch keine 2 Sitzplätze haben, weil es sich dann weder um eine Mofa handelt, noch um das eben angeführte Kleinkraftrad. In dem Fall würdest Du mindestens die Fahrerlaubnis AM benötigen, da Du Dich ansonsten gem. § 21 StVG wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen würdest.

Nimmst Du aber wiederum auf einer Mofa (einsitzig) trotz des fehlenden 2 Sitzes eine 2 Person mit, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit die gerade mal ein Verwarnungsgeld von 5 Euro kostet.

Das ist das was es zu der zweiten Person auf der Mofa zu sagen gibt.

Völlig unabhängig ob Du eine zweite Person mitgenommen hast oder nicht, so hast Du den Straftatbestand wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG erfüllt, wenn das Fahrzeug weder

  • ein einziges Mofa noch um
  • ein zweisitziges Kraftrad bis 45 km/h gehandelt hat, dass bauartbedingt, spricht durch Drosselung nur noch 25 km/h schnell ist

Das hätte zwei Folgen:

  1. Strafrechtlich könntest Du wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nur maximal zu einer erzieherischen Maßnahme verurteilt werden. Eine Sperre (wie hier ein User angeführt hat) ist aber weder für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Praxis verhängt.
  2. Zivilrechtlich hätte das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Folge, dass die Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug vollständig übernimmt, aber Regress in einer Höhe von maximal 5000,- Euro fordern kann

Wirst Du nicht verurteilt, kommt allerdings noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Vorfahrtsverletzung auf Dich zu.

Die Folgen für die Ordnungswidrigkeit hat Antitroll1234 ja bereits angeführt.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Schaden am Auto kann viel höher sein als alle Geldstrafen. Der muß zusätzlich bezahlt werden.

Du wirst später keinen Führerschein machen dürfen. Musst dafür erst Sozialstudien ableisten. Ich kenne so ein paar Kandidaten

Elenamausie 
Fragesteller
 11.06.2016, 20:02

Wann darf man dann erst einen Führerschein machen also ab welchen alter? Und muss man da auch eine Strafe bezahlen?

jaccoxd  11.06.2016, 20:08

Ab 21 dann erst

Elenamausie 
Fragesteller
 11.06.2016, 20:09

Bekommt man auch eine Geldstrafe?

hannaerin  11.06.2016, 20:09

Naja, wenn du nicht extra versichert bist, dann wird es sehr teuer für deine Eltern

hannaerin  11.06.2016, 20:10

Dazu haftest du auch noch für den Kollegen, der mitfährt

TheGrow  12.06.2016, 01:23

Du wirst später keinen Führerschein machen dürfen

Erstens darf der Fragesteller mit der Prüfbescheinigung nicht nur einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren sondern auch Krafträder bis 45 km/h, wenn diese bauartbedingt nur 25 km/h schnell sind.

Zweitens ist selbst für das Fahren ohne Fahrerlaubnis weder eine Sperre zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Praxis verhängt

Drittens, der Mythos der Führerscheinsperre bis 21 ist nur ein Mythos und nichts anderes. Die Grenze 21 gibt es nicht