TÜV Abgelaufen. Wer bekommt die Strafe?

8 Antworten

Wenn ein Fahrzeug in die Verkehrskontrolle kommt, dann erhält der Fahrzeughalter (Verstoß gegen StVZO) und der Fahrzeugführer (Verstoß gegen StVO) jeweils eine Strafe. Gruß HUM

Der Versicherungsnehmer ist uninteressant.

Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, hat der Fahrzeugführer sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern. Dazu gehört auch die TÜV-Plakette. Fährt er trotzdem und wird erwischt, dann wird er auch bestraft.

Unabhängig davon hat der Halter ebenso dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug, solange es am öffentliche Straßenverkehr teilnimmt, verkehrssicher ist (also auch TÜV), und wird ebenso bestraft wenn das nicht der Fall ist; in dem Fall erfolgt also eine doppelte Bestrafung!!! Achtung: auch öffentliche Parkplätze zählen zum öffentlichen Verkehrsraum!!!

Derjenige, der bei einer Kontrolle ohne Tüv erwischt wird, bekommt auf jeden Fall eine Strafe, da er den Wagen im Straßenverkehr ohne Tüv-Plakette bewegt hat - egal, ob er Halter ist oder nicht

Beide: der Halter, weil er sein Auto nicht zum TÜV gebracht hat, und du, weil du nicht geschaut hast, ob du gemäß Verkehrsordnung mit dem Fahrzeug fahren darfst.

Eigentlich der Halter, aber wer noch nicht erwischt wurde hat Glück. Gleich zum TÜV ! Und wenn er erst ein paar Tage drüber ist, wird man auch bloß verwarnt oder drauf hingewiesen.